1.01 Brauchen Geflüchtete für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer*innen eine Beschäftigungserlaubnis?
Anerkannte Schutzberechtigte mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 – 3 des Aufenthaltsgesetzes dürfen uneingeschränkt erwerbstätig sein. In ihrer Aufenthaltserlaubnis steht daher “Erwerbstätigkeit gestattet”. Sie müssen also vor der…
1.02 Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Arbeitsstelle erteilt werden?
Hierfür ist entscheidend, welches Aufenthaltspapier ein Flüchtling hat und wie lange sie*er schon in Deutschland lebt. Flüchtlinge, die im Asylverfahren sind und eine Aufenthaltsgestattung haben, dürfen (noch) nicht arbeiten, wenn sie noch keine drei…
1.03 Wo muss eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden und wie läuft das Verfahren ab?
Wenn in dem Aufenthaltspapier “Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet” steht, muss ein Flüchtling für eine konkrete Arbeitsstelle, die ihr/ihm angeboten wird, bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis beantragen. Der…
1.04 Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für die Entscheidung über die Zustimmung zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zwei Wochen Zeit. Das gilt aber nicht, wenn die Angaben des Flüchtlings oder des Arbeitsgebers nicht…
1.05 Haben Unternehmen, die Geflüchtete als Arbeitnehmer*innen beschäftigen, besondere Verpflichtungen?
Bei der Beschäftigung von Ausländer*innen, so auch von Flüchtlingen, sind Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen, ob eine Beschäftigungserlaubnis vorliegt und für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie des Aufenthaltspapiers aufzubewahren. Rechtsgrundlage: § 4a Abs. 5…
1.06 Dürfen Geflüchtete wegen einer Arbeitsaufnahme in eine andere Stadt ziehen?
Vor einem Umzug muss ein Flüchtling prüfen, ob eine sog. Wohnsitzauflage besteht, d.h. ob er verpflichtet ist, in einem bestimmten Bundesland oder in einer bestimmten Kommune zu wohnen und ob sie aufgehoben…
1.07 Dürfen Geflüchtete im Rahmen ihrer Arbeit in Deutschland uneingeschränkt reisen?
In der Regel dürfen sich Flüchtlinge überall im Inland aufhalten, ohne vorher eine behördliche Erlaubnis einholen zu müssen. Eine Residenzpflicht oder räumliche Beschränkung, etwa auf einen Landkreis, besteht vor allem für…
1.08 Dürfen Geflüchtete eine Fahrerlaubnis erwerben?
Hierfür ist ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Identitätsnachweis) erforderlich, der u.a. durch einen Reisepass oder eine Geburtsurkunde erbracht werden kann. Als Identitätsnachweis kann aber auch eine Aufenthaltsgestattung ausreichen,…
1.09 Können Geflüchteten ein Girokonto eröffnen?
Unabhängig von dem jeweiligen Aufenthaltspapier haben alle Flüchtlinge einen Anspruch auf die Eröffnung eines Basiskontos. Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 1 Zahlungskontengesetz
1.10 Gibt es bei der Beschäftigung von Geflüchteten als Arbeitnehmer_innen besondere arbeitsrechtliche Regelungen?
Es gilt in der Regel das deutsche Arbeitsrecht und damit auch folgende Regelungen:Befristung von ArbeitsverträgenDie Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist arbeitsrechtlich bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.…
1.11 Gibt es bei der Beschäftigung von Geflüchteten als Arbeitnehmer_innen besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen?
Bzgl. der Sozialversicherungspflicht gelten für Flüchtlinge, wie für andere Ausländer_innen, die gleichen Regelungen wie für deutsche Beschäftigte: Der Arbeitgeber muss die Aufnahme der Beschäftigung bei der Krankenkasse als zuständiger Einzugsstelle melden. War der Flüchtling…
1.12 Gibt es bei der Beschäftigung von Geflüchteten als Arbeitnehmer_innen besondere steuerrechtliche Regelungen?
Bzgl. der Lohnsteuer gelten für Flüchtlinge, wie für andere Ausländer_innen, die gleichen Regelungen wie für deutsche Beschäftigte. Die steuerliche Identifikationsnummer wird nach der Anmeldung per Post mitgeteilt, da die Meldebehörde das Finanzamt über den Zuzug informiert. Sollte die…