6. Zugang zu Geflüchteten

6.04 Wo fin­den Unter­neh­men bei (aufenthalts-)rechtlichen Fra­gen Unterstützung?

Auch hier bleibt die ZBS-AuF III Ihr Ansprech­part­ner. Die Kon­takt­da­ten fin­den Sie auch hier: www.zbs-auf.info/publikationen. Es gibt aber eine Viel­zahl von Bera­tungs­stel­len, die eben­falls Aus­kunft geben kön­nen und sich mög­li­cher­wei­se unmit­tel­bar in Ihrer Regi­on befin­den. Sind die Stel­len vor Ort nicht bekannt oder erhal­ten Sie dort kei­ne aus­rei­chen­de Aus­kunft, erfra­gen Sie wei­te­re Kon­takt­stel­len ent­we­der über die ZBS-AuF III oder […]

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6.03 Gibt es Akteu­re, die unmit­tel­bar Unter­neh­men unter­stüt­zen, die Geflüch­te­te ein­stel­len wollen?

Die nds. “Start Gui­des — Pro­jek­te” (seit dem 01.01.2021 geför­dert durch das Land Nie­der­sach­sen) bie­ten Bera­tung und Unter­stüt­zung für Unter­neh­men, die Geflüch­te­te beschäf­ti­gen wol­len oder bereits beschäf­ti­gen. Eine Pro­jekt­über­sicht fin­den Sie hier. Es gibt wei­te­re Pro­gram­me, die sich expli­zit an Unter­neh­men – vor allem an KMU – rich­ten, die Flücht­lin­ge ein­stel­len wol­len, bzw. ein­ge­stellt haben.

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6.02 Wel­che Akteu­re befas­sen sich vor Ort mit der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on und der Qua­li­fi­zie­rung von Geflüchteten?

Das Land Nie­der­sach­sen för­dert seit dem 01.01.2023 das Arbeits­markt­pro­gramm „Start Gui­des“. Ins­ge­samt gibt es 22 regio­na­le „Start Guides“-Projekte. Der Groß­teil die­ser Pro­jek­te berät auch zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on und der Qua­li­fi­zie­rung von Geflüch­te­ten.    In der Rubrik „Start Gui­des“ fin­den Sie eine inter­ak­ti­ve Über­sichts­kar­te mit den Kon­takt­in­for­ma­tio­nen sowie mit den indi­vi­du­el­len Tätig­keits­schwer­punkt aller regio­na­len „Start Guides“ –

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6.01 Wie errei­che ich die ört­li­che Arbeitsverwaltung?

Maß­geb­lich für die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Flücht­lin­gen ist die ört­li­che Arbeits­ver­wal­tung. Befin­det sich ein Flücht­ling noch im Asyl­ver­fah­ren oder wur­de sein Antrag abge­lehnt und eine Dul­dung erteilt, ist die ört­li­che Agen­tur für Arbeit zustän­dig. Wur­de der Asyl­an­trag eines Flücht­lings posi­tiv ent­schie­den, ist das ört­li­che Job­cen­ter zustän­dig. In bei­den Fäl­len ist es Auf­ga­be des jewei­li­gen Arbeit­ge­ber­ser­vices, Unter­neh­men bei der Beset­zung offener

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