Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für die Entscheidung über die Zustimmung zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zwei Wochen Zeit. Das gilt aber nicht, wenn die Angaben des Flüchtlings oder des Arbeitsgebers nicht vollständig sind.
Arbeitgeber können das Zustimmungsverfahren beschleunigen, indem sie vorab die Voraussetzungen für eine spätere Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen. Sie sollten für diese Vorabzustimmung das Stellenbeschreibungsformular nutzen und mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit vor Ort Kontakt aufnehmen.
In dringenden Fällen empfiehlt es sich, zwei Wochen nach Einreichung des Antrags auf Beschäftigungserlaubnis beim Arbeitsgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit den Sachstand zu erfragen.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 2 Satz 1; Abs. 3 Beschäftigungsverordnung