1.15 Kann eine innerbetriebliche Weiterbildung von Geflüchteten gefördert werden?
Insbesondere Flüchtlinge, die keinen Berufsabschluss haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine berufliche Weiterbildung aufnehmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Wenn die berufliche Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird, können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt beim JobCenter, wenn der Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis hat und Arbeitslosengeld II erhält, ansonsten bei der …