3.10 Was ist eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber?
Alle Flüchtlinge, denen eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann, können durch die Agentur für Arbeit oder durch das JobCenter durch sog. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert werden, um sie u.a. an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Maßnahmen können teilweise oder ganz, für maximal sechs Wochen bei Arbeitgebern durchgeführt werden. Für diese Maßnahme ist keine Beschäftigungserlaubnis erforderlich und der Teilnehmende erhält keine Vergütung. Werden […]