1.09 Kön­nen Geflüch­te­ten ein Giro­kon­to eröffnen?

Unab­hän­gig von dem jewei­li­gen Auf­ent­halts­pa­pier haben alle Flücht­lin­ge einen Anspruch auf die Eröff­nung eines Basis­kon­tos.

Rechts­grund­la­ge: § 31 Abs. 1 Zahlungskontengesetz