2. Beschäftigung von Geflüchteten als Auszubildende

2.11 Kön­nen Geflüch­te­te Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe erhalten?

Asyl­su­chen­de haben seit 01.08.2019 kei­nen Anspruch mehr auf Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe. Sie erhal­ten zur voll­stän­di­gen Siche­rung ihres Lebens­un­ter­hals ergän­zend Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. Gedul­de­te sind nach 15 Mona­ten Vor­auf­ent­halt för­der­fä­hig. Die För­de­rung bean­tragt der Flücht­ling beim Job­Cen­ter, wenn sie*er eine Auf­ent­halts­er­laub­nis oder eine Nie­der­las­sungs­er­laub­nis hat und Arbeits­lo­sen­geld II erhält, ansons­ten bei der Agen­tur für Arbeit. Lehnt die […]

2.11 Kön­nen Geflüch­te­te Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe erhalten? Read More »

2.10 Wel­che aus­bil­dungs­be­glei­ten­den För­der­mög­lich­kei­ten bestehen für Geflüchtete?

a) Beglei­ten­de Pha­se der Assis­tier­ten Aus­bil­dung Bei die­ser För­de­rung wer­den Aus­zu­bil­den­de auch im Betrieb indi­vi­du­ell und kon­ti­nu­ier­lich unter­stützt und sozi­al­päd­ago­gisch beglei­tet. Ziel ist auch hier der Abbau von Sprach- und Bil­dungs­de­fi­zi­ten, die För­de­rung fach­theo­re­ti­scher Fer­tig­kei­ten, Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten und die Sta­bi­li­sie­rung des Berufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses. Zu die­sen För­der­maß­nah­men haben alle Aus­zu­bil­den­den unab­hän­gig von dem jewei­li­gen Auf­ent­halts­pa­pier unein­ge­schränkt Zugang. Die För­de­rung bean­tragt der Flücht­ling beim Job­Cen­ter, wenn sie*er eine

2.10 Wel­che aus­bil­dungs­be­glei­ten­den För­der­mög­lich­kei­ten bestehen für Geflüchtete? Read More »

2.09 Wel­che finan­zi­el­len För­der­mög­lich­kei­ten bestehen für Unter­neh­men, die Geflüch­te­te als Aus­zu­bil­den­de beschäftigen?

Einen Zuschuss zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung kön­nen Arbeitgeber*innen von der Arbeits­ver­wal­tung gene­rell nur erhal­ten, wenn sie behin­der­te und schwer­be­hin­der­te Men­schen aus­bil­den. Geför­dert wird jedoch eine Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung, also ein die Aus­bil­dung vor­be­rei­ten­des Prak­ti­kum von sechs bis maxi­mal zwölf Mona­ten (zu Ein­zel­hei­ten hier­zu vgl. 4.9). Rechts­grund­la­ge: § 73 SGB III

2.09 Wel­che finan­zi­el­len För­der­mög­lich­kei­ten bestehen für Unter­neh­men, die Geflüch­te­te als Aus­zu­bil­den­de beschäftigen? Read More »

2.08 Wel­che Pla­nungs­si­cher­heit besteht bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Auszubildende?

Wenn eine min­des­tens zwei­jäh­ri­ge Berufs­aus­bil­dung begon­nen wur­de oder begon­nen wer­den kann, haben Arbeit­ge­ber in der Regel die Sicher­heit, dass der Flücht­ling für die Dau­er der Aus­bil­dung in Deutsch­land blei­ben kann. Selbst wenn der Asyl­an­trag end­gül­tig abge­lehnt wird und aus ande­ren Grün­den kein Auf­ent­halts­recht besteht, erteilt die Aus­län­der­be­hör­de eine Dul­dung für die Dau­er der Aus­bil­dung  eine sog. Aus­bil­dungs­dul­dung, wenn vor

2.08 Wel­che Pla­nungs­si­cher­heit besteht bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Auszubildende? Read More »

2.07 Gibt es bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Aus­zu­bil­den­de beson­de­re sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Regelungen?

Es gilt das deut­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht, also die­sel­ben Rege­lun­gen wie bei der Beschäf­ti­gung deut­scher Aus­zu­bil­den­der. Es besteht auch eine Ver­si­che­rungs­pflicht in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Rechts­grund­la­ge: § 3 Nr. 1 SGB IV; § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

2.07 Gibt es bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Aus­zu­bil­den­de beson­de­re sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Regelungen? Read More »

2.06 Gibt es bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Aus­zu­bil­den­de beson­de­re arbeits­recht­li­che Regelungen?

Es gilt das deut­sche Arbeits­recht, also die­sel­ben Rege­lun­gen wie bei der Beschäf­ti­gung deut­scher Aus­zu­bil­den­der Damit sind auch die Rege­lung zur Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung nach § 17 Berufs­bil­dungs­ge­setz anwend­bar. Rechts­grund­la­ge: vgl. §§ 10 ff Berufsbildungsgesetz

2.06 Gibt es bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Aus­zu­bil­den­de beson­de­re arbeits­recht­li­che Regelungen? Read More »

2.05 Dür­fen Geflüch­te­te wegen einer Aus­bil­dungs­auf­nah­me in eine ande­re Stadt ziehen?

Vor einem Umzug müs­sen Geflüch­te­te prü­fen, ob eine sog. Wohn­sitz­auf­la­ge besteht, d.h. ob sie ver­pflich­tet ist, in einem bestimm­ten Bun­des­land oder in einer bestimm­ten Kom­mu­ne zu woh­nen und ob sie auf­ge­ho­ben wer­den könn­te. Beseht eine Wohn­sitz­auf­la­ge, ist sie in dem Auf­ent­halts­pa­pier oder einem Bei­blatt ein­ge­tra­gen; bei einer Auf­ent­halts­er­laub­nis ist die jewei­li­ge Rechts­grund­la­ge eben­falls dort vermerkt.

2.05 Dür­fen Geflüch­te­te wegen einer Aus­bil­dungs­auf­nah­me in eine ande­re Stadt ziehen? Read More »

2.04 Haben Unter­neh­men, die Geflüch­te­te als Aus­zu­bil­den­de beschäf­ti­gen, beson­de­re Verpflichtungen?

Bei der Beschäf­ti­gung von Ausländer*innen, so auch von Flücht­lin­gen, sind Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, zu prü­fen, ob sie die Erwerbs­tä­tig­keit aus­üben dür­fen und für die Dau­er der Beschäf­ti­gung eine Kopie des Auf­ent­halts­pa­piers auf­zu­be­wah­ren. Hat der Aus­zu­bil­den­de eine sog. Aus­bil­dungs­dul­dung, d.h. darf er nur wegen der Aus­bil­dung in Deutsch­land blei­ben, muss der Aus­bil­dungs­be­trieb, wenn die Aus­bil­dung nicht betrie­ben oder abge­bro­chen wird, dies unver­züg­lich, in

2.04 Haben Unter­neh­men, die Geflüch­te­te als Aus­zu­bil­den­de beschäf­ti­gen, beson­de­re Verpflichtungen? Read More »

2.03 Wo muss eine Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis bean­tragt wer­den und wie läuft das Ver­fah­ren ab?

Wenn in dem Auf­ent­halts­pa­pier „Beschäf­ti­gung nur mit Geneh­mi­gung der Aus­län­der­be­hör­de gestat­tet“ steht, muss der Flücht­ling für die Aus­bil­dungs­stel­le, die ihm ange­bo­ten wird, bei der Aus­län­der­be­hör­de die Ertei­lung einer Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis bean­tra­gen. Lehnt die Aus­län­der­be­hör­de die Ertei­lung der Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis ab, ist sie ver­pflich­tet, dem Flücht­ling die Grün­de der Ableh­nung schrift­lich mit­zu­tei­len. Dage­gen kann in einer bestimm­ten Frist Rechts­mit­tel ein­ge­legt wer­den. Wird

2.03 Wo muss eine Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis bean­tragt wer­den und wie läuft das Ver­fah­ren ab? Read More »

2.02 Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen erhal­ten Geflüch­te­te eine Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis für eine betrieb­li­che Berufsausbildung?

Hier­für ist ent­schei­dend, wel­ches Auf­ent­halts­pa­pier ein Flücht­ling hat und wie lan­ge sie*er schon in Deutsch­land lebt. Geflüch­te­te, die im Asyl­ver­fah­ren sind und eine Auf­ent­halts­ge­stat­tung haben, dür­fen (noch) kei­ne betrieb­li­che Berufs­aus­bil­dung begin­nen, wenn• sie noch kei­ne drei Mona­te mit einem Auf­ent­halts­pa­pier in Deutsch­land sind oder• sie noch in einer Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung woh­nen und seit der Asyl­an­trag­stel­lung noch

2.02 Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen erhal­ten Geflüch­te­te eine Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis für eine betrieb­li­che Berufsausbildung? Read More »