7.01 Unter welchen Voraussetzungen kann Asylberechtigten und GFK-Flüchtlingen eine Niederlassungserlaubnis als unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden?
Es besteht ein Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn insbesondere (siehe aber auch Frage 7.11) folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Nach drei Jahren VoraufenthaltAsylberechtigte und anerkannte GFK-Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG müssen mindestens drei Jahre lang in Deutschland leben, wobei die Zeiten […]