Es wird vorausgesetzt, dass das Beschäftigungsprojekt in jedem Fall ausdrücklich die Unterstützung der Unternehmensleitung und – falls vorhanden – des Betriebsrates hat.
Am Beginn sollte geklärt sein, wem die Federführung für das Vorhaben “Einstellung von Flüchtlingen“ übertragen wird. Je nach Umfang der geplanten Einstellungen kann eine Festlegung auf eine Person – bei einer Ausbildung zum Beispiel auf den Ausbilder – erfolgen oder – vor allem dann, wenn gleich mehrere Flüchtlinge beschäftigt werden sollen – die Federführung unmittelbar in der Personalabteilung oder sogar der Geschäftsleitung verortet sein.
Schließlich sollte bereits zu Beginn erörtert werden, in welchen Themenfeldern externe Fachexpertise hinzugezogen werden soll. Während größere Betriebe hier eher Unterstützung benötigen, um Zugang zu Flüchtlingen zu bekommen, also vor allem mit Arbeitsmarktakteuren, z.B. Arbeitsmarktprojekten zusammenarbeiten werden, sind KMU auf deutlich größere Unterstützung – v.a. in juristischen Fragen – angewiesen. Das kann über die Kammern und Verbände, aber auch über die Kooperation mit Beratungsstellen „vor Ort“ umgesetzt werden.