Maßgeblich für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist die örtliche Arbeitsverwaltung. Befindet sich ein Flüchtling noch im Asylverfahren oder wurde sein Antrag abgelehnt und eine Duldung erteilt, ist die örtliche Agentur für Arbeit zuständig. Wurde der Asylantrag eines Flüchtlings positiv entschieden, ist das örtliche Jobcenter zuständig. In beiden Fällen ist es Aufgabe des jeweiligen Arbeitgeberservices, Unternehmen bei der Besetzung offener Stellen zu unterstützen.
Die Ansprechpartner in Niedersachsen müssen Sie vor Ort recherchieren. Für Arbeitgeber hat die Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen aber auch eine kostenlose Servicenummer eingerichtet: 0800 – 4 5555 20