+++ SVR benennt Voraussetzungen für eine gelingende Arbeitsmarktintegration von ukrainischen Geflüchteten +++
Durch die Schaffung eines vorübergehenden Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG und den Übergang in den Rechtskreis des SGB II hat die Bundesregierung die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine gelingende Arbeitsmarktintegration von geflüchteten ukrainischen Staatangehörigen geschaffen. In einem aktuellen Policy Brief erläutert der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR), dass jedoch weitere individuelle und strukturelle Risikofaktoren […]








