+++ Work­shop 1: Erfolg­rei­che Abschlüs­se ermög­li­chen — Inno­va­ti­ve Ansät­ze zur Gestal­tung von Ausbildungsstrukturen +++

Mode­ra­ti­on: Isa­bel­le Schlen­der (Insti­tut für Berufs­bil­dung, Bonn), Ernst Jün­ke (pro:connect e.V., Olden­burg), Ant­je Mehr­tens-Hoff­mann (Pro­jekt „Start Gui­de Cux­land“, ABÖE e.V.)

The­men­block 1: Nach­teils­aus­gleich und Gestal­tung von Prüfungsaufgaben

  • Ohne eine Behin­de­rung oder eine chro­ni­sche Erkran­kung kann aktu­ell ein Nach­teils­aus­gleich auf­grund von Sprach­bar­rie­ren vor allem in der Prü­fung nicht gewährt werden
  • Wäh­rend der Aus­bil­dung besteht die Mög­lich­keit als Betrieb mit­tels sprach­sen­si­bler Gestal­tung des Aus­bil­dungs­all­tags Sprach­bar­rie­ren zu minimieren
  • Im Rah­men der Prü­fung muss trotz aller sprach­li­cher Ver­ein­fa­chun­gen der fach­li­che Anspruch und die Fach­spra­che erhal­ten bleiben

Grund­sätz­lich liegt die Erstel­lung der Prü­fungs­auf­ga­ben im Ver­ant­wor­tungs­be­reich eines Prü­fungs­aus­schus­ses. Je nach Beruf und Zustän­dig­keit kön­nen die Auf­ga­ben jedoch auch von ande­ren Gre­mi­en erstellt werden:

  • Der jewei­li­ge Prü­fungs­aus­schuss erstellt die Prüfungsaufgaben.
  • Die zustän­di­ge Stel­le rich­tet einen Auf­ga­ben­er­stel­lungs­aus­schuss für den jewei­li­gen Beruf ein.
  • Es gibt über­re­gio­na­le Auf­ga­ben­er­stel­lungs­in­sti­tu­tio­nen, die für ver­schie­de­ne Beru­fe Prü­fungs­auf­ga­ben entwickeln.
  • Feder­füh­rend für einen bestimm­ten Beruf oder eine Regi­on errich­tet eine soge­nann­te „Leit­kam­mer“ einen Fach­aus­schuss, der die Auf­ga­ben für einen bestimm­ten Beruf erstellt. Dabei kann sie mit einer über­re­gio­na­len Auf­ga­ben­er­stel­lungs­or­ga­ni­sa­ti­on zusammenarbeiten.
  • Bspw. wer­den in Baden-Würt­tem­berg wer­den schrift­li­che Prü­fungs­auf­ga­ben zen­tral vom Insti­tut für Bil­dungs­ana­ly­sen Baden-Würt­tem­berg (IBBW) erstellt und ausgewertet.

Die zustän­di­ge Stel­le legt in ihrer Prü­fungs­ord­nung fest, ob der Prü­fungs­aus­schuss die von ande­ren Gre­mi­en erstell­ten Auf­ga­ben über­neh­men muss. Die Gre­mi­en, die Prü­fungs­auf­ga­ben erstel­len, sind nach § 40 BBiG bzw. § 34 HwO zusam­men­ge­setzt. Sie bestehen wie die Prü­fungs­aus­schüs­se aus Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Arbeit­ge­ber- und Arbeit­neh­mer­sei­te sowie aus Lehr­kräf­ten von berufs­bil­den­den Schu­len (s. auch Lean­do | Wie kommt die Auf­ga­be in die Prü­fung?)

Kurz­um der Prü­fungs­aus­schuss oder Auf­ga­ben­er­stel­lungs­aus­schuss etc. kann ent­schei­den Prü­fungs­auf­ga­ben sprachsensibel/vereinfacht zu erstel­len oder dies bei ent­spre­chen­den Auf­trag­neh­mern in Auf­trag geben: z.B. Lean­do — Por­tal für Aus­bil­dungs- und Prü­fungs­per­so­nal; TOP.KI – Inklu­si­ve beruf­li­che Prü­fun­gen ohne Sprach­bar­rie­ren durch Tex­t­op­ti­mie­rung mit Hil­fe von Künst­li­cher Intelligenz

Dis­kus­si­ons­er­geb­nis­se:

Die Klä­rung von sprach­sen­si­blen Abschluss­prü­fun­gen mit den jewei­li­gen Prü­fungs­aus­schüs­sen vor Ort könn­te für den münd­li­chen Teil der Abschluss­prü­fung mög­lich sein. Die schrift­li­chen Abschluss­prü­fun­gen der IHK z.B. sind lan­des­weit gere­gelt und las­sen bis jetzt kei­ne sprach­sen­si­blen Auf­ga­ben bzw. den Ein­satz von Über­set­zung-Apps zumin­dest in Nie­der­sach­sen zu.

Die Prä­sen­ta­ti­on zum The­men­block 1 fin­den Sie hier.

The­men­block 2: Teilzeitausbildung

Teil­zeit­be­rufs­aus­bil­dun­gen bie­ten Fle­xi­bi­li­tät und beu­gen einer Über­for­de­rung der Aus­zu­bil­den­den vor. Es gibt unter­schied­li­che Grün­de, die für eine Teil­zeit-berufs­aus­bil­dung spre­chen. Vor allem das Kom­plett­mo­dell kann für Men­schen mit Flucht­ge­schich­te inter­es­sant sein:

  • Ver­län­ge­rung der Ausbildungsdauer
  • Mög­lich­keit, Sprach­kur­se par­al­lel zu besuchen
  • Mög­lich­keit des Zuverdienstes

Dis­kus­si­ons­er­geb­nis­se:

  • Eine Teil­zeit­aus­bil­dung für ein­zel­ne Aus­zu­bil­den­de zu orga­ni­sie­ren, erfor­dert eine gute Abstim­mung zwi­schen Aus­bil­dungs­be­trieb und Berufsschule.
  • Für Aus­zu­bil­den­de mit Flucht­hin­ter­grund kann eine Teilz­zeit­aus­bil­dung im Ein­zel­fall eine Lösung für den par­al­le­len Besuch von Sprach­kur­sen sein bzw. zusätz­li­che Zeit für wei­te­re Ver­dienst­mög­lich­kei­ten bieten.

The­men­block 3: Aus­bil­dungs­pro­jekt 1+2

Das Aus­bil­dungs­pro­jekt 1+2 ver­bin­det eine betrieb­li­che Teil­zeit­aus­bil­dung, den  Besuch der Berufs­schu­le sowie eine zusätz­li­che Deutsch­sprach­för­de­rung einschl. Fach­spra­che. Es ist ein inte­gra­ti­ves Pro­jekt für die 2‑jährigen Aus­bil­dungs­be­ru­fe  Fachlagerist*in und Verkäufer*in auf Basis einer engen Ver­zah­nung der bei­den Lern­or­te Betrieb und Schu­le. Die Aus­bil­dungs­dau­er ist auf drei Jah­re aus­ge­dehnt. Ein mul­ti­pro­fes­sio­nel­les Team, kur­ze Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge und ein regel­mä­ßi­ger Aus­tausch zwi­schen den Akteu­ren sind wich­ti­ge Gelingensbedingungen.

Dis­kus­si­ons­er­geb­nis­se:

  • Wei­te Anfahrts­we­ge im länd­li­chen Bereich sind ein gene­rel­les Pro­blem. Ein hilf­rei­cher Woh­nungs­wech­sel in eine ande­re Gebiets­kör­per­schaft wird immer wie­der durch die zustän­di­gen Behör­den blockiert.
  • Trotz eines 3‑jährigen Aus­bil­dungs­ver­trags wird oft der Auf­ent­halts­ti­tel immer nur für drei Mona­te gewährt. Dies stellt gro­ße Unsi­cher­hei­ten für den/die Auszubildende/n und den Betrieb dar.
  • Exter­ne Anbie­ter von Sprach­för­der­kur­sen kön­nen oft kei­ne berufs­spe­zi­fi­sche Sprach­för­de­rung anbieten.
  • Ent­schei­dend für eine erfolg­rei­che Inte­gra­ti­on von Men­schen mit Flucht­hin­ter­grund in Aus­bil­dung bzw. Arbeit sind u.a. ein gut funk­tio­nie­ren­des Netz­werk und genü­gend Zeit für den Integrationsprozess.

Die Prä­sen­ta­ti­on zu The­men­block 2 +3 fin­den Sie hier.