Durch die Schaffung eines vorübergehenden Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG und den Übergang in den Rechtskreis des SGB II hat die Bundesregierung die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine gelingende Arbeitsmarktintegration von geflüchteten ukrainischen Staatangehörigen geschaffen.
In einem aktuellen Policy Brief erläutert der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR), dass jedoch weitere individuelle und strukturelle Risikofaktoren abgemildert werden müssen, damit ein Abrutschen in prekäre Beschäftigungsverhältnisse verhindert werden kann.
„Bei den nach Deutschland geflohenen Menschen aus der Ukraine handelt es sich überwiegend um gut ausgebildete Arbeitskräfte. Zusammen mit den geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen trägt das dazu bei, dass ihr Risiko, in ein prekäres Arbeitsverhältnis zu kommen, deutlich geringer ist – ganz ausgeschlossen ist es aber nicht“, sagt SVR-Forscher Dr. Holger Kolb.
Als Vergleichsgruppe diente dem SVR der Personenkreis von ukrainischen Staatsangehörigen, die vor allem seit dem Wegfall der Visumpflicht im Jahr 2017 vermehrt im deutschen Niedriglohnsektor beschäftigt sind – oft im „juristischen Nischen- und Graubereich“. Insbesondere ukrainische Pflegekräfte, die mit ausländischen Dienstleistungsverträgen in deutschen Haushalten arbeiten, würden häufig weder bezahlten Urlaub noch Krankengeld erhalten.
Die Voraussetzungen für ukrainische Geflüchtete seien unter den gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zwar ungleich besser, dennoch komme es insbesondere auf die behördliche Umsetzung an. Wichtig sei jetzt, dass Leistungen reibungsarm ausgezahlt werden und die Vermittlung in Deutschkurse, Weiterbildung und Arbeit schnell erfolge. Zudem sollten die Kinderbetreuungsangebote ausgebaut werden. Für das Einmünden in qualifikationsadäquate Beschäftigungen sei außerdem die zügige Anerkennung von Qualifikationen von besonderer Bedeutung. Ansonsten gerieten die Betroffenen schnell in eine Dequalifizierungsspirale, verbunden mit dem Risiko des Abdriftens in prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse.