Einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung können Arbeitgeber*innen von der Arbeitsverwaltung generell nur erhalten, wenn sie behinderte und schwerbehinderte Menschen ausbilden.
Gefördert wird zudem eine Einstiegsqualifizierung, also ein die Ausbildung vorbereitendes Praktikum von vier bis zwölf Monaten, das auf der Grundlage eines Vertrags nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird und für das Arbeitgeber*innen einen Zuschuss in Höhe der Vergütung, max. 262,00 € monatlich, erhalten können. Pro Person sind mehr als eine Einstiegsqualifizierung förderfähig. Geflüchtete können in der Regel bis zu einem Alter von 35 Jahren gefördert werden. Auch die Übernahme von Fahrtkosten durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit ist möglich.
In beiden Fällen müssen die Arbeitgeber*innen den Zuschuss beim Arbeitgeberservice des Jobcenter beantragen, wenn Geflüchtete Bürgergeld erhalten, ansonsten beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage: §§ 73; 54a SGB III; § 16 Abs. 1 SGB II