2.01 Brauchen Geflüchtete für eine betriebliche Berufsausbildung eine Beschäftigungserlaubnis?
Flüchtlinge benötigen für eine betriebliche Berufsausbildung eine Beschäftigungserlaubnis. Wenn in dem Aufenthaltspapier (Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung) “Erwerbstätigkeit gestattet” oder “Beschäftigung gestattet” eingetragen ist, liegt eine Beschäftigungserlaubnis vor. Steht in dem Aufenthaltspapier “Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet”, muss der Flüchtling bei der Ausländerbehörde für die konkrete Ausbildungsstelle eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Rechtsgrundlage: § 4a Abs. 1 …