Es gilt das deutsche Arbeitsrecht, also dieselben Regelungen wie bei der Beschäftigung deutscher Auszubildender.
Rechtsgrundlage: vgl. §§ 10 ff Berufsbildungsgesetz
Es gilt das deutsche Arbeitsrecht, also dieselben Regelungen wie bei der Beschäftigung deutscher Auszubildender.
Rechtsgrundlage: vgl. §§ 10 ff Berufsbildungsgesetz