Carl Escher

+++ Neue Erlass­la­ge mit Aus­wir­kun­gen auf Umzü­ge von Asyl­su­chen­den in Niedersachsen +++

Das Nds. Innen­mi­nis­te­ri­um hat mit den Erlas­sen vom 04.05. und 10.08.2023 neue Hin­wei­se zum Umgang mit Wohn­sitz­auf­la­gen bekannt gege­ben. Die Ände­run­gen betref­fen Asyl­su­chen­de mit einer Aufenthaltsgestattung. 

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+++Neue För­der­mög­lich­kei­ten durch das Bür­ger­geld­ge­setz kön­nen seit Juli genutzt werden +++

Das Bür­ger­geld­ge­setz hat den sog. Ver­mitt­lungs­vor­rang abge­schafft. Das bedeu­tet, dass vor allem Per­so­nen ohne Berufs­ab­schluss oder ohne aus­rei­chen­de (berufs­be­zo­ge­ne) Deutsch­kennt­nis­se nicht vor­ran­gig in eine Beschäf­ti­gung ver­mit­telt wer­den sol­len, wenn für ihre dau­er­haf­te Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on zunächst eine Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me oder ein Deutsch­kurs not­wen­dig ist.

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+++ Chan­cen-Auf­ent­halts­er­laub­nis – Chan­ce nutzen! ++

Seit Ende letz­ten Jah­res kön­nen Gedul­de­te eine Auf­ent­halts­er­laub­nis unab­hän­gig von der Lebens­un­ter­halts­si­che­rung und der Iden­ti­täts­klä­rung erhal­ten, wenn sie am 31.10.2022 seit min­des­tens fünf Jah­ren in Deutsch­land leben. Die­se Chan­cen-Auf­­en­t­halts­er­lau­b­­nis nach § 104c Auf­enthG wird für 18 Mona­te erteilt. Sie ist nicht ver­län­ger­bar und kann den Über­gang in eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach §§ 25a oder 25b AufenthG

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+++ Save the Date +++
„Start Guides“-Fachtag am 19.10.23 in Hannover

Wie las­sen sich die Poten­zia­le von Zuge­wan­der­ten akti­vie­ren?“ Unter die­sem Mot­to fin­det der dies­jäh­ri­ge „Start Gui­des“ – Fach­tag am 19.10.2023 in Han­no­ver statt. Vor dem Hin­ter­grund der ver­stärk­ten Bemü­hun­gen von Poli­tik und Wirt­schaft um die Anwer­bung von Fach- und Nach­wuchs­kräf­ten im Aus­land, geht es dies­mal um die Fra­ge, was getan wer­den muss, um die zu

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„Start Guides“-Fachtag am 19.10.23 in Hannover
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+++ Ände­run­gen bei der Fach­kräf­te­ein­wan­de­rung mit Aus­wir­kun­gen auf hier leben­de Zugewanderte +++

Im Juni die­ses Jah­res hat der Bun­des­tag das Gesetz zur Wei­ter­ent­wick­lung der Fach­kräf­te­ein­wan­de­rung beschlos­sen. Qua­si in der letz­ten Minu­te hat eine Beschluss­emp­feh­lung des Innen­aus­schus­ses vom 21.06.23 Ein­gang in das Gesetz gefun­den, die den ursprüng­li­chen Regie­rungs­ent­wurf an zen­tra­len Stel­len erwei­tert. Bereits in unse­rem letz­ten ZBS AuF-News­­­le­t­­ter Nr. 2/2023 vom 16.03.23 haben wir über die wich­tigs­ten Änderungsvorhaben

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+++ Arbeits­markt­ent­wick­lung bei Geflüch­te­ten posi­tiv – aber auch in Nie­der­sach­sen blei­ben wei­ter Poten­zia­le ungenutzt +++

Wäh­rend die Anwer­bung und Inte­gra­ti­on von inter­na­tio­na­len Fach- und Nach­wuchs­kräf­ten vor­aus­set­zungs­voll bleibt (s. nächs­ter Arti­kel), kommt die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von in Deutsch­land leben­den Geflüch­te­ten wei­ter vor­an.Laut eines aktu­el­len Berichts des Insti­tuts für Arbeits­­markt- und Berufs­for­schung (IAB) sind mitt­ler­wei­le über die Hälf­te der seit 2015 zuge­zo­ge­nen Geflüch­te­ten im Jahr 2021 (also sechs Jah­re nach dem Zuzug) erwerbstätig

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+++ Arbeits­markt­ex­per­te Lebrenz for­dert mehr Start­hil­fen für aus­län­di­sche Pflegekräfte +++

Im Aus­land ange­wor­be­ne Pfle­ge­kräf­te ste­hen vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. In einem Inter­view mit dem MiGA­ZIN for­dert daher Arbeits­markt­for­scher Prof. Dr. Chris­ti­an Lebrenz von der Hoch­schu­le Koblenz deut­lich mehr Auf­klä­rung und Unter­stüt­zung für die ankom­men­den Men­schen. Von ganz beson­de­rer Bedeu­tung sei zunächst, was vor dem Ankom­men der Men­schen pas­sie­re. Nach wie vor geht es hier laut Lebrenz

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+++ Refe­ren­ten­ent­wurf zur Wei­ter­ent­wick­lung der Fachkräfteeinwanderung +++

Die Bun­des­re­gie­rung ver­folgt das Ziel „die gute Fach­kräf­te­ba­sis der Unter­neh­men und Betrie­be in Deutsch­land zu sichern und zu erwei­tern“. Dazu sol­len in Zukunft mehr Men­schen aus Dritt­staa­ten die Mög­lich­keit haben, in Deutsch­land zu arbei­ten – auch ohne einen hier­zu­lan­de aner­kann­tem Hoch­­­schul- oder Berufs­ab­schluss.Im Febru­ar 2023 haben nun die Bun­des­mi­nis­te­ri­en für Inne­res und Hei­mat sowie für

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+++ Start Gui­des“ ver­öf­fent­li­chen Posi­ti­ons­pa­pier mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für eine nach­hal­ti­ge Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Zugewanderten +++

Im Rah­men des Posi­ti­ons­pa­piers „Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für eine nach­hal­ti­ge Inte­gra­ti­on in Aus­bil­dung und Arbeit von Zuge­wan­der­ten in Nie­der­sach­sen“ stel­len die lan­des­ge­för­der­ten „Start Gui­des“ – Pro­jek­te ihre Exper­ti­se aus der Bera­tungs­ar­beit für Unter­neh­men und Zuge­wan­der­te für den öffent­li­chen Dis­kurs zur Ver­fü­gung. Das Posi­ti­ons­pa­pier defi­niert vier zen­tra­le Schwer­punkt­the­men: Erler­nen der deut­schen Spra­che, Grund­bil­dung und Aus­bil­dungs­un­ter­stüt­zung, auf­ent­halts­recht­li­che und infra-strukturelle

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+++ „Start Gui­des“ bera­ten auch in 2023 Zuge­wan­der­te und Unter­neh­men bei der Arbeitsmarktintegration +++

Seit Anfang 2021 läuft das Arbeits­mark­pro­gramm „Start Gui­des“. Die ursprüng­lich für zwei Jah­re befris­te­te För­de­rung wur­de durch das nds. Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­te­ri­um um ein wei­te­res Jahr ver­län­gert. Somit bera­ten und beglei­ten auch im Jahr 2023 in Nie­der­sach­sen ins­ge­samt 21 „Start Gui­des“ – Pro­jekt­stand­or­te Unter­neh­men sowie Zuge­wan­der­te mit oder ohne Flucht­hin­ter­grund in allen Fra­gen rund um

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