Seit Ende letzten Jahres können Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Lebensunterhaltssicherung und der Identitätsklärung erhalten, wenn sie am 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Diese Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG wird für 18 Monate erteilt. Sie ist nicht verlängerbar und kann den Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a oder 25b AufenthG ermöglichen. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen kann die Integration in Ausbildung und Arbeit eine zentrale Rolle spielen. Dafür kann im Einzelfall eine gezielte Beratung und Strategieplanung nötig sein.
Die Einzelheiten hierzu sind in unserer Arbeitshilfe 8: Chancen-Aufenthaltsrecht erläutert.