+++ Chan­cen-Auf­ent­halts­er­laub­nis – Chan­ce nutzen! ++

Seit Ende letz­ten Jah­res kön­nen Gedul­de­te eine Auf­ent­halts­er­laub­nis unab­hän­gig von der Lebens­un­ter­halts­si­che­rung und der Iden­ti­täts­klä­rung erhal­ten, wenn sie am 31.10.2022 seit min­des­tens fünf Jah­ren in Deutsch­land leben. Die­se Chan­cen-Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 104c Auf­enthG wird für 18 Mona­te erteilt. Sie ist nicht ver­län­ger­bar und kann den Über­gang in eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach §§ 25a oder 25b Auf­enthG ermög­li­chen. Um die­se Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len kann die Inte­gra­ti­on in Aus­bil­dung und Arbeit eine zen­tra­le Rol­le spie­len. Dafür kann im Ein­zel­fall eine geziel­te Bera­tung und Stra­te­gie­pla­nung nötig sein.
Die Ein­zel­hei­ten hier­zu sind in unse­rer Arbeits­hil­fe 8: Chan­cen-Auf­ent­halts­recht erläu­tert.