+++Neue För­der­mög­lich­kei­ten durch das Bür­ger­geld­ge­setz kön­nen seit Juli genutzt werden +++

Das Bür­ger­geld­ge­setz hat den sog. Ver­mitt­lungs­vor­rang abge­schafft. Das bedeu­tet, dass vor allem Per­so­nen ohne Berufs­ab­schluss oder ohne aus­rei­chen­de (berufs­be­zo­ge­ne) Deutsch­kennt­nis­se nicht vor­ran­gig in eine Beschäf­ti­gung ver­mit­telt wer­den sol­len, wenn für ihre dau­er­haf­te Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on zunächst eine Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me oder ein Deutsch­kurs not­wen­dig ist.

Das Bür­ger­geld­ge­setz ent­hält zudem auch neue För­der­instru­men­te, die seit 1. Juli 2023 genutzt wer­den können:

Wei­ter­bil­dungs­geld- und prä­mie
Ein Wei­ter­bil­dungs­geld von 150 € monat­lich erhal­ten seit­her Per­son wäh­rend einer geför­der­ten beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung, wenn
 sie zu einem Abschluss in einem Aus­bil­dungs­be­ruf führt, für den eine Aus­bil­dungs­dau­er von min­des­tens zwei Jah­ren fest­ge­legt ist, und
 sie arbeits­los sind
 oder als Arbeitnehmer*innen auf­sto­ckend Bür­ger­geld erhal­ten (§ 16 Abs. 3a SGB II; § 87a Abs. 2 SGB III).
In die­sen Fäl­len erhal­ten die Teil­neh­men­den u.a. nach Bestehen einer Zwi­schen­prü­fung eine Wei­ter­bil­dungs­prä­mie von 1.000 € und nach Bestehen einer Abschluss­prü­fung eine Prä­mie von 1.500 € (§ 87a Abs. 1 SGB III).

Erwerb von Grund­kom­pe­ten­zen erleich­tert
Außer­dem kann jetzt auch der Erwerb von Grund­kom­pe­ten­zen durch die Über­nah­me der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten geför­dert wer­den, wenn dies die Grund­la­ge für eine erfolg­rei­che beruf­li­che Wei­ter­bil­dung schafft oder all­ge­mein die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit ver­bes­sert (§ 81 Abs. 3a SGB III). Bis­lang war dies nur dann mög­lich, wenn die Grund­kom­pe­ten­zen erfor­der­lich waren, um erfolg­reich an einer beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung teil­zu­neh­men, die zu einem Abschluss in einem Aus­bil­dungs­be­ruf mit einer Min­dest­aus­bil­dungs­dau­er von zwei Jah­ren führt.

Bür­ger­geld­bo­nus
Erwerbs­fä­hi­ge Per­so­nen im Bür­ger­geld­be­zug erhal­ten einen Bür­ger­geld­bo­nus von 75 € monat­lich, wenn sie an fol­gen­den Maß­nah­men teilnehmen:
 Beruf­li­che Wei­ter­bil­dung von min­des­tens acht Wochen,
 Berufs­vor­be­rei­ten­de Bildungsmaßnahmen
 Vor­pha­se der Assis­tier­ten Aus­bil­dung­Maß­nah­men zur För­de­rung schwer zu errei­chen­der jun­ger Menschen.