Die Zen­tra­le Bera­tungs­stel­le bleibt im Rah­men des neu­en Arbeits­markt­pro­gramms “Start Gui­des” erhalten

Der För­de­rung der Zen­tra­len Bera­tungs­stel­le „Ausländer*innen und Fach­kräf­te­si­che­rung (ZBS AuF II)“ durch das nds. Wir­t­­schafts- und Arbeits­mi­nis­te­ri­um (MWi) ist zum 31. Dezem­ber 2020 aus­ge­lau­fen. Als Koor­di­nie­rungs­pro­jekt im Rah­men des neu­en Arbeits­markt­pro­gramms „Start Gui­des“ bleibt unser Ange­bot als Zen­tra­le Bera­tungs­stel­le „Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on und Fach­kräf­te­si­che­rung (ZBS AuF III) jedoch wei­ter­hin erhalten.

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