Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, die Praxis sog. Kettenduldungen beenden zu wollen. Mit der Einführung des sog. Chancen-Aufenthaltsrechts möchte die Ampel-Koalition nun die Aufenthaltsperspektiven von langjährig in Deutschland geduldeten Menschen nachhaltig verbessern. Seit in Kraft treten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts können Personen mit einer Duldung, die sich am Stichtag 31.10.2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, für 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnisnach § 104c AufenthG erhalten. Das nds. Innenministerium hat ergänzend einen Erlass veröffentlicht, der die Regelung in einigen Punkten konkretisiert.
Die ZBS AuF III hat für Sie die wesentlichen Informationen rund um das Chancen-Aufenthaltsrecht in einer neuen Arbeitshilfe zusammengestellt. Lesen Sie im Folgenden das Wichtigste in aller Kürze:
Erteilungsvoraussetzungen
Neben der fünfjährigen Voraufenthaltszeit müssen sich die Antragstellenden zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Außerdem dürfen sie nicht wegen einer hier begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sein, wobei geringfügige Verurteilungen nicht berücksichtigt werden. Die Aufenthaltserlaubnis soll versagt werden, wenn wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über die Identität bzw. Staatsangehörigkeit getäuscht wurde.Das gilt aber nur, wenn dies auch gegenwärtig noch ursächlich für die Verhinderung der Abschiebung ist.
Ehe/- und Lebenspartner*innen sowie hier geborenen oder bei der Einreise minderjährigen Kindern soll eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne fünfjährigen Voraufenthalt erteilt werden. Bedingung ist, dass sie mit den Begünstigten zusammenleben und alle anderen Voraussetzungen gegeben sind.
Anschlussperspektiven
Die Erfüllung der Passpflicht, die Klärung der Identität und die eigenständige (überwiegende) Lebensunterhaltssicherung muss fürdas Chancen-Aufenthaltsrecht nicht vorliegen. Dies sind jedoch oft wesentliche Voraussetzungen für den Übergang in eine anschließende Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a bzw. 25b AufenthG.
Unterstützung Auch die nds. „Start Guides“ – Projekte können zum Chancen-Aufenthaltsrecht beraten und bei der Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle zur Erreichung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung unterstützen.