+++ Reform der Inte­gra­ti­ons­kur­se: Erleich­te­run­gen für Asyl­su­chen­de und die Kursorganisation +++

Durch das Gesetz zur Ein­füh­rung eines Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts wur­de auch der Deutsch­kurs­zu­gang für Asyl­su­chen­de mit einer Auf­ent­halts­ge­stat­tung wesent­lich ver­bes­sert. Die­ser Per­so­nen­kreis kann jetzt unab­hän­gig vom Her­kunfts­land und vom Ein­rei­se­da­tum bei frei­en Plät­zen zu einem Inte­gra­ti­ons­kurs zuge­las­sen wer­den. Eine anschlie­ßen­de Teil­nah­me an Maß­nah­men zur berufs­be­zo­ge­nen Deutsch­sprach­för­de­rung (Deu­FöV-Kur­se) ist jetzt für Asyl­su­chen­de unein­ge­schränkt möglich.

Ein Anspruch auf die Teil­nah­me an Inte­gra­ti­ons­kur­sen besteht für Asyl­su­chen­de damit jedoch noch nicht. Eben­so gibt es noch kei­ne Ver­bes­se­run­gen beim Zugang zu Deutsch­kur­sen für Per­so­nen mit einer Dul­dung.

Um das Ange­bot an Inte­gra­ti­ons­kur­sen erwei­tern zu kön­nen, hat das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) jetzt ver­schie­de­ne Maß­nah­men zur Erhö­hung der Lehr­kräf­te­ka­pa­zi­tä­ten sowie zur Erleich­te­rung der Kur­sort­zu­las­sung auf den Weg gebracht:

Danach dür­fen vor­über­ge­hend Teil­neh­men­de an einer ZQ DaZ – Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me schon vor Abschluss der Qua­li­fi­zie­rung in einem Inte­gra­ti­ons­kurs unter­rich­ten. Auch Mas­ter­stu­die­ren­de der Stu­di­en­fä­cher „Deutsch als Fremd- bzw. Zweit­spra­che“ und schu­li­sche Lehr­kräf­te ab 60 Jah­ren erhal­ten im Rah­men einer Aus­nah­me­re­ge­lung einen erleich­ter­ten Zugang zum Unter­rich­ten in Integrationskursen.

Auch um den Inte­gra­ti­ons­kurs­be­such neben einer Berufs­tä­tig­keit oder Kin­der­be­treu­ung zu erleich­tern sol­len Teil­zeit­kur­se aus­ge­baut wer­den. Hier ist zum einen ein Kurs­an­ge­bot an zwei bis drei Tagen statt an der­zeit fünf Tagen pro Woche geplant. Zum ande­ren sol­len auch zwei bis drei Unter­richts­stun­den am Tag anstel­le von bis­lang fünf Stun­den täg­lich mög­lich sein. 

Außer­dem soll für bereits zuge­las­se­ne Kurs­trä­ger die Eröff­nung zusätz­li­cher Kurs­orte erleich­tert wer­den, etwa durch einen mög­li­chen Ver­zicht auf eine vor­he­ri­ge Vor-Ort-Besich­ti­gung der Räum­lich­kei­ten durch das BAMF. Es bleibt abzu­war­ten, ob durch die­se Maß­nah­men das Ange­bot an Inte­gra­ti­ons­kur­sen signi­fi­kant erhöht und der Zugang für Berufs­tä­ti­ge oder Kin­der­be­treu­en­de ent­schei­dend erleich­tert wer­den kann.