+++Neue Fördermöglichkeiten durch das Bürgergeldgesetz können seit Juli genutzt werden +++
Das Bürgergeldgesetz hat den sog. Vermittlungsvorrang abgeschafft. Das bedeutet, dass vor allem Personen ohne Berufsabschluss oder ohne ausreichende (berufsbezogene) Deutschkenntnisse nicht vorrangig in eine Beschäftigung vermittelt werden sollen, wenn für ihre dauerhafte Arbeitsmarktintegration zunächst eine Qualifizierungsmaßnahme oder ein Deutschkurs notwendig ist.