Bis 2040 benötigt Deutschland jährlich rund 288.000 internationale Arbeitskräfte, um den Ansprüchen des Arbeitsmarkts — im Durchschnitt über alle Bundesländer hinweg — gerecht zu werden.
Zu diesem Ergebnis kommen Forschende der Bertelsmann Stiftung anhand von Projektionsmodellen zur Berechnung des künftigen Arbeitskräftebedarfs auf Grundlage von Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Bezogen auf die einzelnen Bundesländer sei der Zuwanderungs-bedarf jedoch extrem unterschiedlich. Entscheidend sei, wie sich der Strukturwandel in den einzelnen Bundesländern auswirke — also ob der Arbeitskräftebedarf strukturwandelbedingt größer oder geringer sein wird. Dies bedeute, dass einzelne Bundesländer mit künftig größerem Arbeitskräftebedarf (dies gelte besonders für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Berlin und Hamburg), noch mehr internationale Arbeitskräfte benötigten. Umgekehrt sei zu erwarten, dass Bundesländer mit prognostiziertem, geringerem Arbeitskräftebedarf – vor allem die ostdeutschen Flächenländer – weniger ausländische Arbeitskräften brauchen werden.
In Niedersachsen sei der Arbeitskräftebedarf bei jährlich bundesweit 288.000 neuen internationalen Zugewanderten auf dem Arbeitsmarkt laut der Bertelsmann Stiftung voraussichtlich gedeckt.
Auch Geflüchtete — so die Studie — seien eine wichtige Zielgruppe für die Deckung des Bedarfs. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass nach wie vor auch in Niedersachsen geduldete Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, von einer Abschiebung bedroht sind.
Zuletzt machte der Fall eines Pflegeheims aus Wilstedt im Landkreis Rotenburg Schlagzeilen. Der Einrichtung für Demenzkranke drohte die Schließung, weil zehn (!) Pflegehelferinnen und –helfer aus Kolumbien die Abschiebung bevorstand. Nachdem sich zuletzt sogar Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingeschaltet hatte, scheint nun eine Lösung in diesem konkreten Fall gefunden zu sein. So sollen acht der zehn betroffenen Personen zu Pflegefachkräften und eine Person zum Koch ausgebildet werden. Damit haben sie Anspruch auf eine Ausbildungsduldung. Bei einer weiteren Person, die bereits in Kolumbien studiert hatte, wird die Anerkennung des Studiums angestrebt.
Das generelle Problem aber bleibt bestehen:
Zwar ist seit Ende 2023 ein sog. Spurwechsel, also ein Wechsel aus dem Asylverfahren in eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken möglich. Jedoch steht dieser nur einem begrenzten Kreis von Fachkräften offen (z.B. nur bei Einreise bis 29. März 2023 und Rücknahme des laufenden Asylantrags). Die Ausweitung der Regelungen des Spurwechselsauf weitere Personenkreise ist also gesellschafts- und wirtschaftspolitisch dringend geboten!