+++ Jähr­lich bun­des­weit 288.000 aus­län­di­sche Arbeits-kräf­te nötig: Aus­wei­tung des „Spur­wech­sels“ ist drin­gend geboten +++

Bis 2040 benö­tigt Deutsch­land jähr­lich rund 288.000 inter­na­tio­na­le Arbeits­kräf­te, um den Ansprü­chen des Arbeits­markts — im Durch­schnitt über alle Bun­des­län­der hin­weg — gerecht zu werden.

Zu die­sem Ergeb­nis kom­men For­schen­de der Ber­tels­mann Stif­tung anhand von Pro­jek­ti­ons­mo­del­len zur Berech­nung des künf­ti­gen Arbeits­kräf­te­be­darfs auf Grund­la­ge von Daten des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) und des Bun­des­in­sti­tuts für Berufs­bil­dung (BIBB).

Bezo­gen auf die ein­zel­nen Bun­des­län­der sei der Zuwan­de­rungs-bedarf jedoch extrem unter­schied­lich. Ent­schei­dend sei, wie sich der Struk­tur­wan­del in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern aus­wir­ke — also ob der Arbeits­kräf­te­be­darf struk­tur­wan­del­be­dingt grö­ßer oder gerin­ger sein wird. Dies bedeu­te, dass ein­zel­ne Bun­des­län­der mit künf­tig grö­ße­rem Arbeits­kräf­te­be­darf (dies gel­te beson­ders für Baden-Würt­tem­berg, Bay­ern, Hes­sen, Ber­lin und Ham­burg), noch mehr inter­na­tio­na­le Arbeits­kräf­te benö­tig­ten. Umge­kehrt sei zu erwar­ten, dass Bun­des­län­der mit pro­gnos­ti­zier­tem, gerin­ge­rem Arbeits­kräf­te­be­darf – vor allem die ost­deut­schen Flä­chen­län­der – weni­ger aus­län­di­sche Arbeits­kräf­ten brau­chen werden.

In Nie­der­sach­sen sei der Arbeits­kräf­te­be­darf bei jähr­lich bun­des­weit 288.000 neu­en inter­na­tio­na­len Zuge­wan­der­ten auf dem Arbeits­markt laut der Ber­tels­mann Stif­tung vor­aus­sicht­lich gedeckt.

Auch Geflüch­te­te — so die Stu­die — sei­en eine wich­ti­ge Ziel­grup­pe für die Deckung des Bedarfs. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es nicht nach­voll­zieh­bar, dass nach wie vor auch in Nie­der­sach­sen gedul­de­te Per­so­nen, die einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Tätig­keit nach­ge­hen, von einer Abschie­bung bedroht sind. 

Zuletzt mach­te der Fall eines Pfle­ge­heims aus Wil­stedt im Land­kreis Roten­burg Schlag­zei­len. Der Ein­rich­tung für Demenz­kran­ke droh­te die Schlie­ßung, weil zehn (!) Pfle­ge­hel­fe­rin­nen und –hel­fer aus Kolum­bi­en die Abschie­bung bevor­stand. Nach­dem sich zuletzt sogar Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach (SPD) ein­ge­schal­tet hat­te, scheint nun eine Lösung in die­sem kon­kre­ten Fall gefun­den zu sein. So sol­len acht der zehn betrof­fe­nen Per­so­nen zu Pfle­ge­fach­kräf­ten und eine Per­son zum Koch aus­ge­bil­det wer­den. Damit haben sie Anspruch auf eine Aus­bil­dungs­dul­dung. Bei einer wei­te­ren Per­son, die bereits in Kolum­bi­en stu­diert hat­te, wird die Aner­ken­nung des Stu­di­ums angestrebt.

Das gene­rel­le Pro­blem aber bleibt bestehen:

Zwar ist seit Ende 2023 ein sog. Spur­wech­sel, also ein Wech­sel aus dem Asyl­ver­fah­ren in eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zu Erwerbs­zwe­cken mög­lich. Jedoch steht die­ser nur einem begrenz­ten Kreis von Fach­kräf­ten offen (z.B. nur bei Ein­rei­se bis 29. März 2023 und Rück­nah­me des lau­fen­den Asyl­an­trags). Die Aus­wei­tung der Rege­lun­gen des Spur­wech­selsauf wei­te­re Per­so­nen­krei­se ist also gesell­schafts- und wirt­schafts­po­li­tisch drin­gend geboten!