+++ IAB-Stu­die zeigt: die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Geflüch­te­ten geht vor­an – wenn die Rah­men­be­din­gun­gen stimmen +++

Pas­send zum The­ma unse­res dies­jäh­ri­gen Fach­tags hat das Insti­tut für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung der Bun­des­agen­tur für Arbeit (IAB) im August eine Stu­die zum Stand der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von seit 2015 nach Deutsch­land geflüch­te­ten Men­schen ver­öf­fent­licht. Das Ergeb­nis: 10 Jah­re nach dem Zuzug ist der weit über­wie­gen­de Teil der Geflüch­te­ten erwerbs­tä­tig – die Beschäf­ti­gungs­quo­ten ent­spre­chen mitt­ler­wei­le sogar annä­hernd dem Bevölkerungsdurchschnitt.

Stei­gen­de Erwerbs- und Beschäf­ti­gungs­quo­te
Laut dem IAB lag die Quo­te der abhän­gig Beschäf­tig­ten unter den 2015 zuge­zo­ge­nen Geflüch­te­ten im Jahr 2024 bei 64 Pro­zent und damit nur noch gering­fü­gig unter dem gesamt­deut­schen Durch­schnitt von 70 Pro­zent. Ein Jahr nach dem Zuzug hat­te die Beschäf­ti­gungs­quo­te noch bei rund zehn Pro­zent gele­gen. Dar­über hin­aus gin­gen bereits im Jahr 2023 wei­te­re fünf Pro­zent der Geflüch­te­ten einer selb­stän­di­gen Erwerbs­tä­tig­keit nach. Der Trend bei der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on also ein­deu­tig posi­tiv.
Auch die die Ver­gü­tun­gen stei­gen mit zuneh­men­der Auf­ent­halts­dau­er. Die mitt­le­ren Monats­ver­diens­te (Medi­an) von Voll­zeit­be­schäf­tig­ten lagen im ers­ten Jahr nach dem Zuzug bei 1.398 Euro und erreich­ten 2023 2.675 Euro. Damit erreich­ten die voll­zeit­be­schäf­tig­ten Geflüch­te­ten acht Jah­re nach ihrer Ankunft 70 Pro­zent der mitt­le­ren Ver­diens­te aller Voll­zeit­be­schäf­tig­ten in Deutsch­land – dies ver­deut­licht auch, dass nach wie vor vie­le Geflüch­te­te im Nied­rig­lohn­be­reich beschäf­tigt sind.

Deut­li­che Geschlechts­un­ter­schie­de
Die Geschlechts­un­ter­schie­de bei den Beschäf­ti­gungs­quo­ten sind jedoch gra­vie­rend. Wäh­rend die Quo­te bei geflüch­te­ten Män­nern mit 76 Pro­zent sogar über dem Gesamt­be­völ­ke­rungs­schnitt (72 %) liegt, befin­det sich die Quo­te von geflüch­te­ten Frau­en (35 %) deut­lich dar­un­ter (69 %). Die Grün­de sind viel­fäl­tig und hin­läng­lich bekannt: eine stär­ke­re Belas­tung durch Kin­der­be­treu­ungs­auf­ga­ben, oft gerin­ge­re Bil­dungs- und Aus­bil­dungs­ab­schlüs­se bei einer gleich­zei­tig höhe­ren Kon­zen­tra­ti­on auf regle­men­tier­te Beru­fe sowie oft spä­te­re Teil­nah­men an Deutsch­kur­sen. Geschlechts­spe­zi­fi­sche Ein­stel­lun­gen und Rol­len­bil­der haben hin­ge­gen kei­ne nach­ge­wie­sen signi­fi­kan­ten Effek­te auf die Erwerbs­be­tei­li­gung.
In der Akti­vie­rung der unge­nutz­ten Poten­zia­le von geflüch­te­ten Frau­en lie­gen die größ­ten Wachs­tums­chan­cen für die noch stär­ke­re Arbeits­markt­be­tei­li­gung von Geflüchteten.

Eng­pass­be­ru­fe und sys­tem­re­le­van­te Berei­che
Gera­de in Eng­pass­be­ru­fen und in sys­tem­re­le­van­ten Berei­chen sind den Anga­ben der For­schen­den zufol­ge Geflüch­te­te heu­te schon nicht mehr weg­zu­den­ken (vgl. auch die Stu­die der Fried­rich Ebert Stif­tung aus dem Jahr 2021). 2023 übten 61 Pro­zent der geflüch­te­ten Frau­en und 59 Pro­zent der Män­ner sie­ben bis acht Jah­re nach dem Zuzug „sys­tem­re­le­van­te“, also für die Auf­recht­erhal­tung zen­tra­ler Infra­struk­tur­auf­ga­ben wich­ti­ge Beru­fe aus. Zeit­gleich waren mit 33 Pro­zent der Frau­en und 26 Pro­zent der Män­ner über­durch­schnitt­lich vie­le Geflüch­te­te in Eng­pass­be­ru­fen tätig. Also in Beru­fen, in denen eine hohe Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge auf ein ver­gleichs­wei­se gerin­ges Arbeits­kräf­te­an­ge­bot trifft.

Gute Deutsch­kennt­nis­se als Gelin­gens­fak­tor
Unter den Schlüs­sel­kri­te­ri­en, die für eine früh­zei­ti­ge und nach­hal­ti­ge Inte­gra­ti­on in den Arbeits­markt wich­tig sind, kommt laut den For­schen­den – neben ande­ren Fak­to­ren, wie dem Bil­dungs­ni­veau, der Wohn­si­tua­ti­on oder dem Aus­gang des Asyl­ver­fah­rens – ins­be­son­de­re guten Deutsch­kennt­nis­sen eine beson­de­re Bedeu­tung zu. So erhöh­ten gute oder sehr gute Deutsch­kennt­nis­se sowohl die Erwerbs­tä­tig­keits­wahr­schein­lich­keit als auch den Ver­dienst jeweils um rund sie­ben Pro­zent. Ein ein­deu­ti­ger Hin­weis auf die Not­wen­dig­keit einer früh­zei­ti­gen und ziel­ge­rich­te­ten Deutschförderung.

Nega­ti­ver Ein­fluss von Wohn­sitz­auf­la­gen
Wohn­sitz­auf­la­gen beschei­nigt das IAB hin­ge­gen – wie auch schon in frü­he­ren Unter­su­chun­gen – einen signi­fi­kant nega­ti­ven Ein­fluss auf die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on: im Ver­gleich zu Per­so­nen, die kei­ner Wohn­sitz­auf­la­ge unter­lie­gen, sinkt die Wahr­schein­lich­keit einer Erwerbs­tä­tig­keit Per­so­nen mit auf Auf­la­gen auf Län­der­ebe­ne um 5 Pro­zent und der Ver­dienst um zehn Pro­zent. Bei Auf­la­gen auf Kreis- oder Orts­ebe­ne sind die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen sogar noch grö­ßer (minus acht Pro­zent bzw. minus 16 Pro­zent). Die­se Ergeb­nis­se sind von beson­de­rer Rele­vanz, da der Anstieg der regio­na­len Arbeits­lo­sen­quo­te über­pro­por­tio­nal hohe Aus­wir­kun­gen auf die Beschäf­ti­gungs­quo­te von Geflüch­te­ten hat. Die Arbeits­markt­la­ge vor Ort hat somit erheb­li­chen Ein­fluss auf die Inte­gra­ti­ons­per­spek­ti­ven.
Wenig über­ra­schend ver­zeich­nen wirt­schaft­lich star­ke Bun­des­län­der, wie z.B. Baden-Würt­tem­berg (66 %), in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­li­che höhe­re mitt­le­re Beschäf­ti­gungs­quo­ten als „ärme­re“ Län­der, wie z.B. Bran­den­burg, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Sach­sen-Anhalt (49 Pro­zent, aus sta­tis­ti­schen Grün­den wur­den ein­zel­ne Bun­des­län­der zusam­men­ge­fasst). Nie­der­sach­sen, Bre­men und Schles­wig-Hol­stein lie­gen zusam­men im Län­der­ver­gleich mit ca. 51 Pro­zent im unte­ren Drittel.

Ins­ge­samt bewer­ten die Studien-Autor*innen die Arbeits­markt­ent­wick­lung seit 2015 posi­tiv. Auf­grund diver­ser Belas­tun­gen für geflüch­te­te Men­schen (u.a. bedingt durch teils trau­ma­ti­sche Flucht­er­fah­run­gen, Schwie­rig­kei­ten bei der Ver­gleich­bar­keit von Bil­dungs­ab­schlüs­sen sowie unkla­ren Blei­be­per­spek­ti­ven) sei die­se Ent­wick­lung nicht unbe­dingt zu erwar­ten gewesen.

Inte­gra­ti­on sei somit also mach­bar — wenn die Rah­men­be­din­gun­gen stim­men. Ent­schei­dend sei­en ein zügi­ger Abschluss der Asyl­ver­fah­ren, siche­re Blei­be­per­spek­ti­ven, Zugang zu Sprach- und För­der­maß­nah­men, indi­vi­du­el­le Bera­tung sowie eine freie Wahl von Wohn- und Arbeitsort.

Grund­la­ge der Unter­su­chung waren Daten aus der IAB-BAMF-SOEP-Lang­zeit­be­fra­gung von Geflüch­te­ten in Ver­knüp­fung mit der Beschäf­ti­gungs­sta­tis­tik der Bun­des­agen­tur für Arbeit.