8.13 Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll den Prozess vom Einreichen der vollständigen Unterlagen für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bis zur Entscheidung über den Visumsantrag deutlich verkürzen. In der Regel soll dieses beschleunigte Verfahren nicht länger als vier Monate dauern. Der Arbeitgeber kann die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in …
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