8.12 Wann ist der Lebensunterhalt eigenständig gesichert?
Der Lebensunterhalt ist vollständig gesichert, wenn folgende Bedarfe voraussichtlich für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gedeckt sind: Neben dem eigenen Bedarf muss der Bedarf der Familienmitglieder, die mit dem Betreffenden in Deutschland in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben sollen (Ehegatten, minderjährige Kinder etc.), gedeckt sein. Das bedeutet im Regelfall, dass die Vergütung aus dem künftigen Arbeitsverhältnis in […]
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