1.01 Für welche Tätigkeiten benötigen Drittstaatsangehörige eine Beschäftigungserlaubnis?
Eine Beschäftigungserlaubnis ist erforderlich für Zu den Einzelheiten vgl. ZBS AuF III, Arbeitshilfe 2 zu Praktika. Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz; § 7 SGB IV