Insbesondere Geflüchtete, die keinen Berufsabschluss haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine berufliche Weiterbildung aufnehmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird.
Wenn die berufliche Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird, können Arbeitgeber*innen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt beim Jobcenter, wenn Geflüchtete Bürgergeld erhalten, ansonsten bei der Agentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage: §§ 81 f SGB III