8. Arbeitskräfteeinwanderung

8.11 Kön­nen aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge für die Suche nach einem Aus­bil­dungs­platz eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten?

Ein Visum und – nach der Ein­rei­se – eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 17 Abs. 1 Auf­enthG kann für die Suche nach einem Arbeits­platz für bis zu sechs Mona­te erteilt wer­den, wenn die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Eine Ver­län­ge­rung ist aus­ge­schlos­sen. Die Antrag­stel­len­den müs­sen eine qua­li­fi­zier­te, d.h. min­des­tens zwei­jäh­ri­ge Berufs­aus­bil­dung in einem staat­lich aner­kann­ten oder ver­gleich­bar gere­gel­ten Aus­bil­dungs­be­ruf suchen und unter 25 Jah­ren alt […]

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8.10 Kön­nen aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge mit einer aka­de­mi­schen Aus­bil­dung für die Arbeits­platz­su­che eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten?

Ein Visum und – nach der Ein­rei­se – eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 20 Abs. 2 Auf­enthG kann für die Suche nach einem Arbeits­platz für bis zu sechs Mona­te erteilt wer­den, wenn die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Eine Ver­län­ge­rung ist aus­ge­schlos­sen. Die Antrag­stel­len­den müs­sen über einen deut­schen oder einen anerkannten/ ver­gleich­ba­ren aus­län­di­schen Hoch­schul­ab­schluss ver­fü­gen (zu den Ein­zel­hei­ten vgl. Fra­ge 8.4). Auch wenn Deutsch­kennt­nis­se keine

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8.09 Kön­nen aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge mit einer Berufs­aus­bil­dung für die Arbeits­platz­su­che eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten?

Ein Visum und – nach der Ein­rei­se – eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 20 Abs. 1 Auf­enthG kann für die Suche nach einem Arbeits­platz für bis zu sechs Mona­te erteilt wer­den, wenn die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Eine Ver­län­ge­rung ist aus­ge­schlos­sen. Antrags­stel­len­de müs­sen eine qua­li­fi­zier­te, d.h. min­des­tens zwei­jäh­ri­ge  Berufs­aus­bil­dung in einem staat­lich aner­kann­ten oder ver­gleich­bar gere­gel­ten Aus­bil­dungs­be­ruf erwor­ben haben. Erfolg­te die Ausbildung

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8.08 Kön­nen Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge für ein Stu­di­en­be­zo­ge­nes Prak­ti­kum EU in Deutsch­land eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten?

Ein Visum und –nach der Ein­rei­se– eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 16e Auf­enthG für die Prak­ti­kums­dau­er, längs­tens für sechs Mona­te, muss erteilt wer­den, wenn die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind: Die Antrag­stel­len­den müs­sen stu­die­ren ode­rin den letz­ten zwei Jah­ren einen Hoch­schul­ab­schluss erlangt haben. Das Prak­ti­kum muss fach­lich und im Niveau dem Hoch­schul­ab­schluss oder Stu­di­um ent­spre­chen und zur

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8.07 Kön­nen aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge für ein Prak­ti­kum im Rah­men betrieb­li­cher Wei­ter­bil­dung in Deutsch­land eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten?

Ein Visum und –nach der Ein­rei­se– eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 16a Abs. 1AufenthG kann erteilt wer­den, wenn die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind: Die Antrag­stel­len­den müs­sen über eine abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung ver­fü­gen. Das wird ange­nom­men bei Es muss ein Wei­ter­bil­dungs­plan vor­lie­gen, der u.a. das ange­streb­te Wei­ter­bil­dungs­ziel und die Wei­ter­bil­dungs­in­hal­te beschreibt. Für die­sen Prak­ti­kums­platz dür­fen kei­ne bevor­rech­tig­ten Per­so­nen (Deut­sche

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8.06 Kön­nen aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge für eine betrieb­li­che Aus­bil­dung in Deutsch­land eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten?

Ein Visum und ‑nach der Ein­­rei­­se- eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 16a Abs. 1 Auf­enthG kann erteilt wer­den, wenn die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:Mit die­ser Auf­ent­halts­er­laub­nis kann auch ein Deutsch­kurs zur Vor­be­rei­tung auf die Berufs­aus­bil­dung besucht wer­den, ins­be­son­de­re ein berufs­be­zo­ge­ner Deutsch­sprach­kurs.Die Antrag­stel­len­den benö­ti­gen ein kon­kre­tes Aus­bil­dungs­platz­an­ge­bot in Deutsch­land.Bei einer qua­li­fi­zier­ten Berufs­aus­bil­dung d.h. min­des­tens zwei­jäh­ri­ge müs­sen Deutschkenntnisse

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8.05 Kön­nen Arbeitnehmer*innen mit einem Stu­di­en­ab­schluss eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten?

Ein Visum und –nach der Ein­rei­se– eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 18b Abs. 1 Auf­enthG kann erteilt wer­den, wenn die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:Die Arbeit­neh­merinnen müs­sen über einen deut­schen oder einen anerkannten/vergleichbaren Hoch­schul­ab­schluss ver­fü­gen (zu den Ein­zel­hei­ten vgl. Fra­ge 8.4). Zudem benö­ti­gen Arbeit­neh­merinnen ein kon­kre­tes Arbeits­platz­an­ge­bot in Deutsch­land. Dabei muss es sich um eine qua­li­fi­zier­te Beschäftigung

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8.04 Kön­nen Arbeitnehmer*innen mit einem Stu­di­en­ab­schluss eine Blaue Kar­te EU erhalten?

Ein Visum und –nach der Ein­rei­se – eine Blaue Kar­te EU nach § 18b Abs. 2 Auf­enthG muss erteilt wer­den, wenn die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:Der Vor­teil einer Blau­en Kar­te EU besteht u.a. dar­in, dass sie im Ver­gleich zu einer Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 18b Abs. 1 Auf­enthG einen erleich­ter­ten Fami­­li­en­nach- zug ermög­licht.Die Arbeitnehmer*innen müs­sen ver­fü­gen über

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8.03 Kön­nen Arbeitnehmer*innen mit einem Aus­bil­dungs­ab­schluss eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten?

Ein Visum und ‑nach der Ein­­rei­­se- eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 18a Auf­enthG kann erteilt wer­den, wenn ins­be­son­de­re fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:Die Arbeit­neh­merinnen müs­sen eine qua­li­fi­zier­te, d.h. min­des­tens zwei­jäh­ri­ge Berufs­aus­bil­dung in einem staat­lich aner­kann­ten oder ver­gleich­bar gere­gel­ten Aus­bil­dungs­be­ruf erwor­ben haben. Erfolg­te die Aus­bil­dung nicht im Inland, muss die für die beruf­li­che Aner­ken­nung zustän­di­ge Stel­le die Gleichwertigkeit

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8.02 Kön­nen Arbeitnehmer*innen eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für eine Tätig­keit in Beru­fen der Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie erhalten?

Ein Visum und –nach der Ein­rei­se – eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 19c Abs. 2 Auf­enthG kann erteilt wer­den, wenn ins­be­son­de­re fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind: Die Aus­län­derinnen haben aus­ge­präg­te berufs­prak­ti­sche Kennt­nis­se in Beru­fen der Infor­­ma­­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie, die sie durch eine in den letz­ten sie­ben Jah­ren erwor­be­ne min­des­tens drei­jäh­ri­ge Berufs­er­fah­rung nach­wei­sen. Nach den Anwen­dungs­hin­wei­sen des BMI

8.02 Kön­nen Arbeitnehmer*innen eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für eine Tätig­keit in Beru­fen der Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie erhalten? Read More »