Wenn der künftige Beschäftigte bei der Auslandsvertretung einen Termin gebucht hat, was in der Regel mit dem Online-Terminkalender auf der Internetseite der zuständigen Auslandsvertretung erfolgt, muss die Auslandsvertretung
- einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen vergeben, nachdem die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vorgelegt wurde
- über den Visumantrag in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Stellung des vollständigen Visumantrags entscheiden.
Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens müssen Ausländer*innen eine Gebühr in Höhe von 411 € bezahlen.
Rechtsgrundlagen: §§ 31a; § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV; Anwendungshinweise des BMI, Nr. 81a.3.6.2.2