8.17 Bei wel­cher Behör­de muss das Visum im regu­lä­ren Ver­fah­ren bean­tragt werden?

Ausländer*innen müs­sen bei der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung (Bot­schaft, Kon­su­lat) im Her­kunfts­land ein natio­na­les Visum für die Ein­rei­se nach Deutsch­land bean­tra­gen. Das Visum wird erteilt, wenn die Vor­aus­set­zun­gen für die Ertei­lung des ange­streb­ten Auf­ent­halts­ti­tel (Auf­ent­halts­er­laub­nis oder Blaue Kar­te EU) erfüllt sind (vgl. Fra­gen 8.1 – 8.12).  

Zur Antrag­stel­lung muss die Ausländer*innen per­sön­lich bei der Aus­lands­ver­tre­tung erschei­nen und das aus­ge­füll­te Antrags­for­mu­lar und wei­te­re Unter­la­gen ein­rei­chen. Wel­che das im Ein­zel­nen sind, ist den Inter­net­sei­ten der jewei­li­gen Aus­lands­ver­tre­tung zu entnehmen.

Es ist mit einer mehr­mo­na­ti­gen Bear­bei­tungs­zeit zu rech­nen. Die Visa­ge­bühr beträgt 75 €. Das Visum, das als Eti­kett in den Pass geklebt wird.

Rechts­grund­la­ge: §§ 71 Abs. 2; 6 Abs. 3 Auf­enthG; § 46 Abs. 2 AufenthV