Ausländer*innen müssen bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen. Das Visum wird erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des angestrebten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) erfüllt sind (vgl. Fragen 8.1 – 8.12).
Zur Antragstellung muss die Ausländer*innen persönlich bei der Auslandsvertretung erscheinen und das ausgefüllte Antragsformular und weitere Unterlagen einreichen. Welche das im Einzelnen sind, ist den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung zu entnehmen.
Es ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Die Visagebühr beträgt 75 €. Das Visum, das als Etikett in den Pass geklebt wird.
Rechtsgrundlage: §§ 71 Abs. 2; 6 Abs. 3 AufenthG; § 46 Abs. 2 AufenthV