8.01 Kön­nen Arbeitnehmer*innen aus bestimm­ten Her­kunfts­län­dern eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für eine Beschäf­ti­gung in Deutsch­land erhal­ten, die kei­ne Aus­bil­dung voraussetzt?

Ein Visum und –nach der Ein­rei­se– eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 19c Abs. 1 Auf­enthG kann erteilt wer­den, wenn fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind: Die Arbeit­neh­merinnen müs­sen Staats­an­ge­hö­ri­ge bestimm­ter Län­der sein (Andor­ra, Aus­tra­li­en, Isra­el, Japan, Kana­da, der Repu­blik Korea, Mona­co, Neu­see­land, San Mari­no oder USA). Nach einer Son­der­re­ge­lung gilt dies bis Ende 2023 auch für Staats­an­ge­hö­ri­ge der […]

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