Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll den Prozess vom Einreichen der vollständigen Unterlagen für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bis zur Entscheidung über den Visumsantrag deutlich verkürzen. In der Regel soll dieses beschleunigte Verfahren nicht länger als vier Monate dauern.
Der Arbeitgeber kann die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in der der Ausländer eingesetzt werden soll.
Der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde schließen hierzu eine Vereinbarung. Auf der Internetseite des nds. Innenministeriums finden sich sämtliche relevanten Vorlagen zum Visumsverfahren im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung in Niedersachsen.
Rechtsgrundlagen: § 81a Abs. 1 AufenthG; § 31a Abs. 4 AufenthV neue Fassung; Anwendungshinweise des BMI, Nr. 81a.0.4.