Nach der Erteilung des Visums und der Einreise nach Deutschland beantragen die Ausländer*innen während der Geltungsdauer des Visums bei der Ausländerbehörde an dem neuen Wohnort die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der Blauen Karte EU.
Da im Visumsverfahren bereits die Erteilungsvoraussetzungen geprüft wurden, sollte die Erteilung eine „reine Formsache“ sein. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und einer Blauen Karte EU muss eine Gebühr von 100 € gezahlt werden.
Rechtsgrundlage: §§ 81 Abs. 2 Satz 1; 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 39 Nr. 1 AufenthV; § 45 Abs. 1 AufenthV; Auswärtiges Amt, Visumhandbuch, Stand 3/2017, S. 7