Dieses Verfahren kann genutzt werden, wenn ein Aufenthaltstitel beantragt werden soll
- für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
- für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG)
- für eine Ausbildung (§ 16a AufenthG)
- für eine Tätigkeit in Berufen der Informations- und Kommunikations- technologie (§ 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV)
- bei besonderem Interesse an der Beschäftigung (§ 19c Abs. 3 AufenthG).
Rechtsgrundlagen: § 81a AufenthG. Anwendungshinweise des BMI, Nr. 81a.1.3; 81a.5