4.01 Können Drittstaatsangehörige ohne Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erhalten?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für jede Beschäftigung kann erteilt werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird für vier Jahren erteilt. Wenn das Arbeitsverhältnis auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist, wird sie für diesen kürzeren Zeitraum zuzüglich dreier Monate erteilt. Bestimmte StaatsangehörigkeitDie Arbeitnehmer*innen müssen Staatsangehörige ausAndorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, der […]