Eine Einstiegsqualifizierung ist ein die Ausbildung vorbereitendes Praktikum von sechs bis zwölf Monaten, das auf der Grundlage eines Vertrags nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird und für das der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Vergütung erhalten kann.
Es gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht und damit auch folgende Regelungen:
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist als betriebliche Berufsausbildung im Sinne des SGB IV anzusehen. Daher besteht unabhängig von der Höhe der Vergütung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Rechtsgrundlage: Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 54a SGB III, gültig ab 15.02.2023, Rn. 54a.18; § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII