Bundesrat stimmt Verlängerung der Westbalkanregelung zu
Durch die sog. Westbalkanregelung können Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erhalten, auch wenn sie keine akademische Fachkraft sind und auch keine anerkannte Berufsausbildung haben.
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