Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Afgha­nin­nen und Afgha­nen kommt vor­an – BMAS öff­net Berufs­sprach­kur­se für afgha­ni­sche Asylsuchende

In Anbe­tracht der fort­dau­ern­den poli­ti­schen und huma­ni­tä­ren Kri­se seit der Macht­über­nah­me der Tali­ban in Afgha­ni­stan meh­ren sich die For­de­run­gen von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und Zivil­ge­sell­schaft, ver­stärkt schutz­su­chen­de Men­schen auf­zu­neh­men.

Eine aktu­el­le Stu­die des Insti­tuts für Arbeits­markt und Berufs­for­schung (IAB) der Bun­des­agen­tur für Arbeit zeigt nun, dass die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Afgha­nin­nen und Afgha­nen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ähn­lich schnell erfolg­te wie bei Geflüch­te­ten aus ande­ren Her­kunfts­län­dern – und dies, obwohl ihre Vor­aus­set­zun­gen im Hin­blick auf das Bil­dungs­ni­veau beim Zuzug, die Län­ge der Asyl­ver­fah­ren sowie den Zugang zu Inte­gra­ti­ons­kur­sen schlech­ter gewe­sen sei­en, als bei­spiels­wei­se bei Geflüch­te­ten aus Syri­en, die ohne War­te­zeit einen Inte­gra­ti­ons­kurs besu­chen können.

Der Stu­die zufol­ge lag die Beschäf­ti­gungs­quo­te von Afgha­nin­nen und Afgha­nen Ende 2020 bei ca. 40 % und damit auf einem ver­gleich­ba­ren Niveau wie der Durschnitt der Hauptasylherkunftsländer.

Soll­ten nun ver­mehrt Men­schen aus Afgha­ni­stan nach Deutsch­land kom­men, geht das IAB davon aus, dass die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on noch schnel­ler erfolgt  als bei vor­an­ge­gan­ge­nen Zuwan­de­rungs­grup­pen. Begrün­det wird die­se Annah­me u.a. damit, dass z.B. über Auf­nah­me­pro­gram­me bevor­zugt Beschäf­tig­te aus Poli­tik, Jour­na­lis­mus, Wis­sen­schaft oder Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und somit ver­mut­lich Per­so­nen mit über­durch­schnitt­li­chem Bil­dungs­ni­veau nach Deutsch­land zuzie­hen werden.

Eine bedeu­ten­de Vor­aus­set­zung ist jedoch – so die Autorin­nen und Autoren der Stu­die – dass v.a. Inte­gra­ti­ons­kur­se so früh, wie mög­lich begon­nen wer­den kön­nen.

Zugang zu Inte­gra­ti­ons­kur­sen haben jedoch wei­ter­hin nur Asyl­su­chen­de aus Her­kunfts­län­dern mit sog. „guter Blei­be­per­spek­ti­ve“. Für das für die Inte­gra­ti­ons­kur­se zustän­di­ge Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) sind dies Eri­trea, Syri­en und Soma­lia. Afgha­ni­stan zählt  trotz der der­zeit dra­ma­ti­schen Lage wei­ter­hin nicht dazu.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) hat hin­ge­gen jetzt eine sog. „gute Blei­be­per­spek­ti­ve“ für Asyl­su­chen­de aus Afgha­ni­stan fest­ge­stellt. Damit ist ab sofort die Berufs­be­zo­ge­ne Deutsch­sprach­för­de­rung (Deu­FöV) für sie geöff­net  (s. BAMF Schrei­ben vom 15.11.21). Da Deu­FöV-Kur­se aber grund­sätz­lich das durch den Inte­gra­ti­ons­kurs zu erwer­ben­de Deutsch­sprach­ni­veau von B1 vor­aus­set­zen, wer­den vie­le afgha­ni­sche Asyl­su­chen­de die­se Mög­lich­keit trotz­dem nicht nut­zen können.