In Anbetracht der fortdauernden politischen und humanitären Krise seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan mehren sich die Forderungen von Menschenrechtsorganisationen und Zivilgesellschaft, verstärkt schutzsuchende Menschen aufzunehmen.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zeigt nun, dass die Arbeitsmarktintegration von Afghaninnen und Afghanen in den vergangenen Jahren ähnlich schnell erfolgte wie bei Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern – und dies, obwohl ihre Voraussetzungen im Hinblick auf das Bildungsniveau beim Zuzug, die Länge der Asylverfahren sowie den Zugang zu Integrationskursen schlechter gewesen seien, als beispielsweise bei Geflüchteten aus Syrien, die ohne Wartezeit einen Integrationskurs besuchen können.
Der Studie zufolge lag die Beschäftigungsquote von Afghaninnen und Afghanen Ende 2020 bei ca. 40 % und damit auf einem vergleichbaren Niveau wie der Durschnitt der Hauptasylherkunftsländer.
Sollten nun vermehrt Menschen aus Afghanistan nach Deutschland kommen, geht das IAB davon aus, dass die Arbeitsmarktintegration noch schneller erfolgt als bei vorangegangenen Zuwanderungsgruppen. Begründet wird diese Annahme u.a. damit, dass z.B. über Aufnahmeprogramme bevorzugt Beschäftigte aus Politik, Journalismus, Wissenschaft oder Nichtregierungsorganisationen und somit vermutlich Personen mit überdurchschnittlichem Bildungsniveau nach Deutschland zuziehen werden.
Eine bedeutende Voraussetzung ist jedoch – so die Autorinnen und Autoren der Studie – dass v.a. Integrationskurse so früh, wie möglich begonnen werden können.
Zugang zu Integrationskursen haben jedoch weiterhin nur Asylsuchende aus Herkunftsländern mit sog. „guter Bleibeperspektive“. Für das für die Integrationskurse zuständige Bundesinnenministerium (BMI) sind dies Eritrea, Syrien und Somalia. Afghanistan zählt trotz der derzeit dramatischen Lage weiterhin nicht dazu.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hingegen jetzt eine sog. „gute Bleibeperspektive“ für Asylsuchende aus Afghanistan festgestellt. Damit ist ab sofort die Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) für sie geöffnet (s. BAMF Schreiben vom 15.11.21). Da DeuFöV-Kurse aber grundsätzlich das durch den Integrationskurs zu erwerbende Deutschsprachniveau von B1 voraussetzen, werden viele afghanische Asylsuchende diese Möglichkeit trotzdem nicht nutzen können.