Rechts­ent­wick­lun­gen: ver­bes­ser­te Per­spek­ti­ven für Asyl­su­chen­de in Aus­bil­dung und hoch­qua­li­fi­zier­te Schutzberechtigte

1) Erlass zur Bes­ser­stel­lung von Asyl­su­chen­den mit Ausbildungs-abschluss

Anders als Asyl­su­chen­de  erhal­ten  Per­so­nen mit einer Aus­bil­dungs­dul­dung nach einem erfolg­rei­chen Aus­bil­dungs­ab­schluss für sechs Mona­te eine Dul­dung zur Suche nach einem Arbeits­platz, der ihrer erwor­be­nen beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on ent­spricht (§ 60c Abs. 6 S. 2 Auf­enthG). Wenn sie eine ent­spre­chen­de Beschäf­ti­gung gefun­den haben, besteht ein Rechts­an­spruch auf die Ertei­lung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 19d Abs. 1a AufenthG.

Geflüch­te­te mit einer Auf­ent­halts­ge­stat­tung, die ihre Aus­bil­dung noch wäh­rend des lau­fen­den Asyl­ver­fah­rens been­det haben, kön­nen die­se Mög­lich­kei­ten nicht unmit­tel­bar nut­zen. Daher hat das nds. Innen­mi­nis­te­ri­um jetzt mit Erlass vom 27.10.2021 fest­ge­legt, dass ihnen bei einer end­gül­ti­gen Ableh­nung des Asyl­an­trags nach einem erfolg­rei­chen Aus­bil­dungs­ab­schluss für sechs Mona­te eine Ermes­sens­dul­dung zur Arbeits­stel­len­su­che und anschlie­ßend eine Auf­ent­halts­er­laub­nis ana­log § 19 Abs. 1a Auf­enthG zu ertei­len ist.

2) EU-Reform: Blaue Kar­te jetzt auch für inter­na­tio­nal Schutz-berech­tig­te möglich

Die Euro­päi­sche Uni­on (EU) ver­folgt das Ziel, ein kla­res und trans­pa­ren­tes, uni­ons­wei­tes Zulas­sungs­sys­tem zu schaf­fen, das es ermög­licht, Fach­kräf­te mit Hoch­schul­ab­schluss oder mit ver­gleich­bar höhe­ren beruf­li­chen Fähig­kei­ten aus Dritt­län­dern anzu­wer­ben und zu halten.

EU- Par­la­ment und Rat haben hier­zu eine neue Richt­li­nie erlas­sen, die der Gesetz­ge­ber bis 18.11.2023 in deut­sches Recht umset­zen muss. Dabei geht es vor allem um die Rah­men­be­din­gun­gen für die Ertei­lung einer Blau­en Kar­te EU.

Die Richt­li­nie sieht vor, dass inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te, also  aner­kann­te Flücht­lin­ge und sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te, einen Anspruch auf eine Blaue Kar­te EU haben kön­nen. Dies ist  gegen­wär­tig in Deutsch­land nicht möglich.

Asyl­su­chen­de und Gedul­de­te sol­len aber wei­ter­hin von der Blau­en Kar­te EU aus­ge­schlos­sen bleiben.