7.11 Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Aufenthaltsverfestigung (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) noch vorliegen?
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist in der Regel nur dann möglich, wenn ein Pass, Passersatz (Reiseausweis für Flüchtlinge oder für Ausländer etc.) oder ein Ausweisersatz vorliegt und die Identität geklärt ist. Einzelheiten zur Identitätsklärung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei anerkannten Asylberechtigten und Geflüchteten sind dem Erlass des nds. Innenministeriums vom 08.04.2021 zu entnehmen.Es darf […]