Moderation: Alexandra Wanke (IHK Hannover), Daniela Rümmler (IHK Braunschweig)
Der Workshop „‚Können‘ sichtbar machen“ widmete sich dem Validierungsverfahren, das seit 2025 zu den hoheitlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern in Deutschland gehört.
Es richtet sich an Personen mit beruflicher Erfahrung ohne formalen Berufsabschluss. Für Menschen mit Fluchterfahrung, die relevante Berufserfahrung aus ihrem Herkunftsland mitbringen, aber keine formalen Nachweise haben, eröffnet das Verfahren eine große Chance.
Ziel des Verfahrens ist, vorhandene Kompetenzen systematisch zu erfassen, praxisnah zu bewerten und zu dokumentieren. Es orientiert sich an den Ausbildungsordnungen der dualen Berufsausbildung und ist ein zentrales Instrument zur Kenntlichmachung non-formal erworbener beruflicher Fähigkeiten. Alexandra Wanke und Daniela Rümmler stellten das Verfahren anhand praktischer Beispiele und Eindrücke über das Verfahren vor. Sie erklärten den Ablauf – von der Selbstreflexion über die praktische Kompetenzfeststellung bis zur Ausstellung eines Validierungszeugnisses. Anschließend wurden zahlreiche Fragen der Teilnehmenden diskutiert. Es zeigte sich, dass die Umsetzung davon profitiert, wenn die beteiligten Akteure ihre Abläufe und Informationen abstimmen, sodass Teilnehmende klar begleitet werden.
Ein zentraler Diskussionspunkt des Workshops war die Finanzierung des Verfahrens. Aktuell gibt es keine allgemeine Förderung. Kosten können bisher nur auf Grundlage einer fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, aus dem Vermittlungsbudget nach §44 SGB III (44.11), jeweils als Einzelfallentscheidung. Jedoch stellen die anfallenden Gebühren für Teilnehmende, insbesondere für Zugewanderte, eine große Hürde dar.
Zusammenfassend ergeben sich aus der Diskussion drei zentrale politische Botschaften:
- Anerkennung im Aufenthaltsrecht: Das Verfahren sollte aufenthaltsrechtlich stärker berücksichtigt werden, da es reale berufliche Kompetenzen prüft und an die duale Berufsausbildung angelehnt ist.
- Öffentliche Finanzierung: Die Validierung sollte dauerhaft, wie die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, um flächendeckend und zuverlässig zugänglich zu sein.
- Faire Eingruppierung nach Kompetenz: Personen, die ihre Fähigkeiten nachgewiesen haben, sollten tariflich und beruflich entsprechend ihrer tatsächlichen Kompetenzen eingestuft werden – nicht nur nach formalen Abschlüssen.
Der Workshop zeigte, wie praxisnah und wirkungsvoll das Verfahren gestaltet ist und welche Chancen es insbesondere für Menschen mit Fluchterfahrung bietet. Gleichzeitig wurde deutlich, dass politische und finanzielle Rahmenbedingungen entscheidend sind, um dieses Instrument nachhaltig zu verankern.
Die Präsentation zum Workshop finden Sie hier.
Ansprechpartnerinnen für das Validierungsverfahren bei den Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen:
IHK Hannover
Alexandra Wanke
0511 31 07–339
alexandra.wanke@hannover.ihk.de
IHK Braunschweig
Daniela Rümmler
0531 47 15–247
daniela.ruemmler@braunschweig.ihk.de
IHK für Ostfriesland und Papenburg
Petra Schmidt
04921 8901–75
IHK Osnabrück- Emsland- Grafschaft Bentheim
Silvia Masuch
0541 353–484
Sophia Pinsker
0541 353–451
Oldenburgische IHK
Verena Schuster
0441 2220–455
verena.schuster@oldenburg.ihk.de
IHK Lüneburg-Wolfsburg
Heidrun von Wieding
05141 9196–14
