Zur Umsetzung des Koalitionsvertrags hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht vorgelegt, der vor allem Personen mit einer Duldung die Sicherung ihres Aufenthalts erleichtern soll.
Kernstück der Reform ist die Schaffung eines Chancenaufenthaltsrecht für Geduldete, die sich am Stichtag 01.01.2022 fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Voraussetzung für diese Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG ist vor allem das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und das Fehlen strafrechtlicher Verurteilungen, wobei Bagatelldelikte außer Betracht bleiben sollen. Während der einjährigen Laufzeit des Chancenaufenthalts besteht die Möglichkeit, die sonstigen Bedingungen für den Übergang in andere Bleiberechtsregelungen zu schaffen, vor allem die Klärung der Identität und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.
Hierbei können die vom Nds. Wirtschaftsministerium geförderten „Start Guides“ und andere Arbeitsmarktprojekte wesentliche Unterstützung leisten. Um die sog. Kettenduldungen dauerhaft zu beseitigen, wurde auch von einem Ausschuss des Bundesrates empfohlen, eine permanente Bleiberechtsregelung zu schaffen. Dies würde sowohl den Betroffenen als auch den Fach- und Arbeitskräfte suchenden Unternehmen vielfach die notwendige Sicherheit bieten.
Für die bestehenden Bleiberechtsregelugen sieht der Entwurf ebenfalls zentrale Erleichterungen vor:
- Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für „gut integrierte Jugendliche und Heranwachsen“ kann bislang nur jungen Menschen unter 21 Jahren erteilt werden, die seit mindestens vier Jahren hier leben. Künftig soll ein dreijähriger Aufenthalt genügen. Zudem sollen auch junge Erwachsene bis unter 27 Jahren diese Option nutzen können.
- Auch die Voraufenthaltszeiten für die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG für „nachhaltig Integrierte“ sollen von acht auf sechs Jahren für Alleinstehende und von sechs auf vier Jahren für Familien mit minderjährigen Kindern gesenkt werden.
Erhebliche Verbesserungen sind für den Zugang von Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung zu Integrationskursen und zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung vorgesehen. Ihnen soll eine Teilnahme an diesen Deutschkursen ermöglicht werden, unabhängig von ihrem Herkunftsland und vom Einreisedatum.
Es bleibt abzuwarten, ob es im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch zu Veränderungen kommt und wie die anderen Vorhaben des Koalitionsvertrags wie die Abschaffung der Arbeitsverbote und die Schaffung einer Ausbildungsaufenthaltserlaubnis umgesetzt werden.
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