Bereits Ende 2024 hat die Ministerpräsidentenkonferenz in Ihrer letzten Versammlung des Jahres einige Beschlüsse zum Thema der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen gefasst.
Wir fassen in einem Kurzüberblick über die wichtigsten Inhalte zusammen. Alle Beschlüsse vom 12. Dezember 2024 zu diesem Thema finden Sie hier. Die Kultusministerkonferenz (KMK) soll bis zum 30. September 2025 über den Fortschritt der hier genannten Maßnahmen berichten.
Digitale Antragsstellung und Bearbeitung
Die Anerkennungsstellen sollen künftig ermöglichen, dass die erforderlichen Dokumente elektronisch eingereicht und von den zuständigen Stellen elektronisch weiterbearbeitet werden können. Es wurden bereits Online-Antragsstrecken für über 880 deutsche Referenzberufe entwickelt. Zudem betreibt der Bund mit Nachdruck die Digitalisierung der Visaverfahren voran. So soll es seit dem 1. Januar 2025 soll weltweit grundsätzlich möglich sein, nationale Visa in den weltweit relevanten Antragskategorien, darunter Fachkräftevisa, online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts zu beantragen.
Antragsstellung in Englisch und ggf. weiteren Sprachen Die zuständigen Stellen sollen bei den Antragsprozessen auch englischsprachige Unterlagen akzeptieren. Nur im begründeten Einzelfall sollen deutsche Übersetzungen angefordert werden können. Übersetzungstools sollen regelhaft eingesetzt werden. Hinweise zu den Bescheiden und zum Verfahren nach dem Erstbescheid an die Antragstellerinnen und Antragsteller sollen künftig auch auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob und wie die Vorlage von Unterlagen auch in den Sprachen der (Haupt-) Herkunftsländer möglich gemacht werden kann.
Verzicht auf Beglaubigungen
Derzeit müssen Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Unterlagen teilweise immer noch aufwendig beglaubigen lassen. Dies verzögere bzw. verhindere die digitale Beantragung und Bearbeitung. Daher werden Bund und Länder in ihrer jeweiligen Zuständigkeit die rechtlichen Grundlagen für einen weitgehenden und auf Missbrauchskontrolle beschränkten Verzicht auf Beglaubigungen initiieren.
Bündelung berufsspezifischer Kompetenzen bei einzelnen Anerkennungsstellen
Zum Beispiel bei der Anerkennung von Pflegeberufen haben alle Länder ihre Zuständigkeiten jeweils an einer einzigen Stelle pro Land gebündelt. Eine solche Bündelung auf möglichst eine Stelle pro Land soll auch für weitere Berufe erfolgen. Durch die Kompetenz- und Erfahrungsbündelung sollen die Verfahren schneller und günstiger ablaufen. Darüber hinaus erachten es die Länderchefinnen und ‑chefs als sinnvoll, wenn mehrere Länder für einzelne oder mehrere Berufe eine gemeinsame Anerkennungsstelle einrichten und dieser die Zuständigkeit übertragen. Für die landesrechtlich geregelten Berufe, wie z.B. Erziehungsberufe, werden die Länder (wo nötig unter Einbeziehung der Kammern) unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bedingungen ihre Anerkennungsprozesse weiter harmonisieren. Insbesondere wenn Anerkennungen nicht bundesweit gelten, schränkt dies die Mobilität der Fachkräfte unnötig ein. Deswegen sollen in jedem Fall alle Anerkennungen bundesweit gelten.
Beschleunigung durch Mustergutachten in Gesundheitsberufen
Die von den Ländern getragene Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) soll Verfahren entwickeln, um die Anerkennung von Gesundheitsberufen nachhaltig zu beschleunigen. Dafür stellt die GfG bereits sog. Mustergutachten für Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Damit können die entsprechenden Qualifikationen für Fachkräfte aus bestimmten größeren Herkunftsländern schneller geprüft werden. Für weitere Berufe des Gesundheitswesens mit höheren Antragszahlen aus gleichen Herkunftsländern soll die GfG ebenfalls solche Mustergutachten entwickeln.
Prüfung einer „Anerkennungsfiktion“
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Wirtschaftsministerkonferenz in Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien eine „Anerkennungsfiktion“ für die nicht reglementierten Industrie- und Handelskammer- und Handwerksberufe zu prüfen. Der Plan ist: Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen soll nach Ablauf von sechs Monaten automatisch die beantragte Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erfolgen, wenn die zuständige Behörde nicht tätig wird (außer in Berufen, in denen durch die Ausübung Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit von Menschen entstehen können).