+++ Mach­bar­keits­stu­die zu Erwerbs­mi­gra­ti­ons­ver­fah­ren legt Ver­bes­se­rungs­po­ten­tia­le offen +++

Eine aktu­el­le Mach­bar­keits­stu­die hat im Auf­trag des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums (BMI) die Kern­pro­zes­se der Erwerbs-migra­ti­on unter­sucht. Dabei ging es vor allem um die not­wen­di­gen Ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Die Ergeb­nis­se lie­gen nun vor. Trotz Fort­schrit­ten in eini­gen Berei­chen kommt die Stu­die zum dem Schluss: „Eine ganz­heit­li­che und pro­zess­über­grei­fen­de Opti­mie­rung der Ver­wal­tungs­ver­fah­ren im Bereich der Erwerbs­mi­gra­ti­on steht bis­lang aus.“ Die Unter­su­chung der PD Bera­tungs­ge­sell­schaft bemän­gelt u.a. die fol­gen­den Punkte:

Lan­ge Bear­bei­tungs­zei­ten ein­zel­ner Prozessschritte

Lan­ge War­te- und Bear­bei­tungs­zei­ten sowie kom­pli­zier­te Aner­ken­nungs­ver­fah­ren ver­län­gern den Pro­zess der Erwerbs­mi­gra­ti­on erheb­lich. Ursäch­lich sind behör­den­seits u.a. eine hohe Per­so­nal-fluk­tua­ti­on und Kran­ken­stän­de. Zudem sorg­ten unvoll­stän­dig ein-gereich­te Doku­men­te für Verzögerungen.

Man­geln­de Prozesstransparenz

Oft bestehe nur eine begrenz­te Über­sicht über die Ergeb­nis­se von ein­zel­nen Prüf­schrit­ten. Dies gilt sowohl für die betei­lig­ten Behör­den als auch für die Antrag­stel­le­rin­nen und Antrag­stel­ler, die oft­mals ihren Antrags­sta­tus nicht wüss­ten. Auf behörd­li­cher Sei­te ver­ur­sacht dies Unsi­cher­heit über ggf. noch offe­ne Prü­fun­gen und sorgt in der Kon­se­quenz viel­fach für Dop­pel­prü­fun­gen. Hier sei eine wei­te­re Digi­ta­li­sie­rung ein­zel­ner Ver­fah­rens­schrit­te und die Har­mo­ni­sie­rung von Pro­zes­sen zwi­schen den betei­lig­ten Stel­len drin­gend erforderlich.

Unein­heit­li­che Prüf­qua­li­tät und Rechtsanwendung

 Die Stu­di­en­au­toren­rin­nen – und autoren beob­ach­ten vor allem bei  den Aus­län­der­be­hör­den eine hete­ro­ge­ne Prüf­pra­xis und Rechts­an­wen­dung. So führ­ten unter­schied­li­che Aus­le­gun­gen gesetz­li­cher Rege­lun­gen zu unter­schied­li­chen Prüf­ergeb­nis­sen bei ver­gleich­ba­ren Sach­ver­hal­ten. Grün­de dafür könn­ten unter­schied­li­che Kennt­nis­se der not­wen­di­gen Rechts­ge­bie­te sein, auch weil etwa in der betref­fen­den Behör­de die Mög­lich­kei­ten zur Spe­zia­li­sie­rung fehl­ten. Zudem feh­le es an ver­bind­li­chen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten. Neue gesetz­li­che Vor­ga­ben führ­ten dann schnell zur Überforderung.

Die Stu­die unter­sucht auch die Ver­fah­ren der Ertei­lung von Auf­ent­halts­ti­teln für bereits in Deutsch­land leben­de Fach­kräf­te. Hier kri­ti­siert die Stu­die ins­be­son­de­re “die lan­gen Ter­min­war­te­zei­ten in den Aus­län­der­be­hör­den (…), die eine recht­zei­ti­ge Bewil­li­gung von Fol­ge-Auf­ent­halts­ti­teln erschwe­ren” (mit erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen für die per­sön­li­che Situa­ti­on der Betrof­fe­nen) sowie die “beson­ders unüber­sicht­li­chen, auf­wän­di­gen und lang­wie­ri­gen Berufsanerken-nungsprozesse”.