+++ Neu­er Anspruch auf Fest­stel­lung berufs­spe­zi­fi­scher Kompetenzen +++

Vie­le Men­schen auf dem deut­schen Arbeits­markt – dar­un­ter auch vie­le Geflüch­te­te – ver­fü­gen über kei­nen Berufs­ab­schluss. Auf­grund jah­re­lan­ger prak­ti­scher Berufs­er­fah­rung brin­gen sie jedoch ähn­li­che Fer­tig­kei­ten mit wie Per­so­nen mit einer Berufsausbildung.

Nun besteht die Mög­lich­keit, die­se prak­ti­schen Kom­pe­ten­zen sicht- und nach­weis­bar machen. Seit dem 1. Janu­ar 2025 besteht unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ein Anspruch auf Fest­stel­lung der beruf­li­chen Hand­lungs­fä­hig­keit – also von kon­kre­ten berufs­spe­zi­fi­schen Kom­pe­ten­zen, die durch rei­ne Berufs­er­fah­rung abseits for­ma­ler Bil­dungs­we­ge erlernt wurden.

Zustän­dig für die hier­für erfor­der­li­chen Vali­die­rungs­ver­fah­ren sind  die jewei­li­ge Handwerks‑, Land­wirt­schafts- oder  Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (§ 50b BBiG).

Die­se stel­len auf Antrag die indi­vi­du­el­le beruf­li­che Hand­lungs­fä­hig­keit am Maß­stab eines bestimm­ten aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­rufs (Refe­renz­be­ruf) fest. Bei erfolg­rei­chem Abschluss des Vali­die­rungs­ver­fah­ren kann ent­we­der eine voll­stän­di­ge oder eine über­wie­gen­de Über­ein­stim­mung mit den für die Aus­übung des Refe­renz­be­rufs erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen beschei­nigt wer­den (§ 50c Abs. 3 S. 1 und 2 BBiG). Ers­te Anlauf­stel­le ist immer die Kam­mer vor Ort. Eini­ge von ihnen haben sich jedoch ent­schie­den, die Durch­füh­rung des Fest­stel­lungs­ver­fah­rens auf ande­re Kam­mer­be­zir­ke zu übertragen.

Am Vali­die­rungs­ver­fah­ren kann teil­neh­men, wer:

  • im Refe­renz­be­ruf kei­nen Berufs­ab­schluss hat und auch kei­ne Fest­stel­lung der Gleich­wer­tig­keit nach dem Berufs­qua­li­fi­ka­ti­ons­fest­stel­lungs­ge­setz vor­wei­sen kann,
  • nicht in einem Berufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis im Refe­renz­be­ruf steht,
  • min­des­tens  25 Jah­re alt ist,
  • min­des­tens das 1,5‑fache der übli­chen  Aus­bil­dungs­dau­er als Berufs­er­fah­rung im Refe­renz­be­ruf vor­wei­sen kann und

sei­nen Wohn­sitz in Deutsch­land hat oder min­des­tens die Hälf­te der not­wen­di­gen Berufs­er­fah­rung in Deutsch­land erwor­ben hat.

Das Vali­die­rungs­ver­fah­ren wur­de zuvor im Rah­men des Pro­jekts »Vali­Kom« ent­wi­ckelt und erprobt. Ziel war es, berufs­re­le­van­te Kom­pe­ten­zen, die außer­halb des for­ma­len Bil­dungs­sys­tems erwor­ben wur­den, zu bewer­ten und zu zer­ti­fi­zie­ren.

Mit die­sem neu­en Instru­ment kann die Posi­ti­on von Men­schen ohne Berufs­aus­bil­dung auf dem Arbeits­markt erheb­lich ver­bes­sert wer­den. Vor allem bei Stel­len­wech­seln war es bis­lang pro­ble­ma­tisch, kon­kre­te berufs­prak­ti­sche Kom­pe­ten­zen nach­zu­wei­sen. Die­ses Pro­blem kann durch das neue Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren gelöst wer­den. Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie über die Web­sites der Kam­mern, z.B. hier für die IHK Braunschweig.