+++ Land Nie­der­sach­sen eröff­net neue Zen­tral­stel­le für das beschleu­nig­te Fachkräfteverfahren +++

Zum 1. Juli 2025 hat die neue nie­der­säch­si­sche Zen­tral­stel­le für das beschleu­nig­te Fach­kräf­te­ver­fah­ren auf Beschluss der Lan­des­re­gie­rung ihren Betrieb auf­ge­nom­men. Ihre Haupt­auf­ga­be ist die Durch­füh­rung des im März 2020 im Zuge des Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­set­zes ein­ge­führ­ten beschleu­nig­ten Fach­kräf­te­ver­fah­rens (§ 81a Auf­ent­halts­ge­setz). Die­se Auf­ga­be wur­de bis­lang von den 52 kom­mu­na­len Aus­län­der­be­hör­den in Nie­der­sach­sen wahr­ge­nom­men. Künf­tig sol­len lan­des­weit alle beschleu­nig­ten Fach­kräf­te­ver­fah­ren über die neu ein­ge­rich­te­te Zen­tral­stel­le lau­fen.
Orga­ni­sa­to­risch ist die neue Behör­de bei der Lan­des­auf­nah­me­be­hör­de Nie­der­sach­sen (LAB NI) in Osna­brück angesiedelt.

Das Ein­rei­se­ver­fah­ren soll mit der Durch­füh­rung des beschleu­nig­ten Fach­kräf­te­ver­fah­rens schnel­ler durch­lau­fen wer­den kön­nen. Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber kön­nen das Ver­fah­ren mit einem kon­kre­ten Arbeits­platz­an­ge­bot gegen Zah­lung einer Gebühr von 411,00 Euro bean­tra­gen. Not­wen­dig ist eine Voll­macht der aus­län­di­schen Fach­kraft (s. hier­zu auch unse­re ZBS AuF III – Arbeits­hil­fe Nr. 6 Arbeits­kräf­te­ein­wan­de­rung).

Zur Web­site der neu­en zen­tra­len Anlauf­stel­le geht es hier.