Zum 1. Juli 2025 hat die neue niedersächsische Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren auf Beschluss der Landesregierung ihren Betrieb aufgenommen. Ihre Hauptaufgabe ist die Durchführung des im März 2020 im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeführten beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81a Aufenthaltsgesetz). Diese Aufgabe wurde bislang von den 52 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen wahrgenommen. Künftig sollen landesweit alle beschleunigten Fachkräfteverfahren über die neu eingerichtete Zentralstelle laufen.
Organisatorisch ist die neue Behörde bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in Osnabrück angesiedelt.
Das Einreiseverfahren soll mit der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens schneller durchlaufen werden können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können das Verfahren mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot gegen Zahlung einer Gebühr von 411,00 Euro beantragen. Notwendig ist eine Vollmacht der ausländischen Fachkraft (s. hierzu auch unsere ZBS AuF III – Arbeitshilfe Nr. 6 Arbeitskräfteeinwanderung).
Zur Website der neuen zentralen Anlaufstelle geht es hier.
