+++ Work­shop 4: Poten­zi­al­he­bung  und Ver­bes­se­rung der Auf­ent­halts­per­spek­ti­ven durch Deutsch­för­de­rung und Ange­bo­te wie die beruf­li­che Weiterbildung +++

Mode­ra­ti­on: Bri­git­te Die­te­rich, Kai von Hörs­ten und Dja­wa­neh Ham­di (Bun­des­agen­tur für Arbeit, Regio­nal­di­rek­ti­on Niedersachsen-Bremen)

Abseits einer Berufs­aus­bil­dung eröff­nen die Ange­bo­te der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung nach dem SGB II bzw. SGB III für Geflüch­te­te und ande­re Zuge­wan­der­te die Chan­ce für eine beruf­li­che und per­sön­li­che Wei­ter­ent­wick­lung. Auch bei zug­wan­der­ten Men­schen, die aktu­ell z.B. in einer Tätig­keit auf Hel­fer­ni­veau beschäf­tigt sind, kann die­se För­de­rung dazu bei­tra­gen, bis­her nicht genutz­te Poten­zia­le zu akti­vie­ren. Durch das Bür­ger­geld­ge­setz wur­den die För­der­mög­lich­kei­ten noch erwei­tert. So kann nun auch der Erwerb von Grund­kom­pe­ten­zen, z.B. in Mathe­ma­tik, Schrei­ben und Lesen, bes­ser geför­dert werden.

wäh­rend eines Arbeits­ver­hält­nis­ses – mög­li­che För­der­ver­läu­fe dar­ge­stellt.

Des Wei­te­ren wur­den auch die Ange­bo­te der Deutsch­sprach­för­de­rung beleuch­tet und auf Mög­lich­kei­ten im Rah­men des sog. Chan­cen-Auf­ent­halts­recht (§ 104c Auf­enthG) eingegangen. 

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