Moderation: Brigitte Dieterich, Kai von Hörsten und Djawaneh Hamdi (Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen)
Abseits einer Berufsausbildung eröffnen die Angebote der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB II bzw. SGB III für Geflüchtete und andere Zugewanderte die Chance für eine berufliche und persönliche Weiterentwicklung. Auch bei zugwanderten Menschen, die aktuell z.B. in einer Tätigkeit auf Helferniveau beschäftigt sind, kann diese Förderung dazu beitragen, bisher nicht genutzte Potenziale zu aktivieren. Durch das Bürgergeldgesetz wurden die Fördermöglichkeiten noch erweitert. So kann nun auch der Erwerb von Grundkompetenzen, z.B. in Mathematik, Schreiben und Lesen, besser gefördert werden.
während eines Arbeitsverhältnisses – mögliche Förderverläufe dargestellt.
Des Weiteren wurden auch die Angebote der Deutschsprachförderung beleuchtet und auf Möglichkeiten im Rahmen des sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) eingegangen.
Die Präsentation zum Workshop finden Sie hier