Moderation: Manuela Kamp (Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Berlin) und Dr. Barbara Weiser („Start Guides“ – Koordinierungsprojekt ZBS AuF III,)
Nach einer einleitenden Eröffnungsrunde zu den Praxiserfahrungen der Teilnehmenden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerrechtsverletzungen, wurde von Frau Kamp ein Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Ansprüche von Erwerbsmigrantinnen gegeben. Dabei ging vor allem um die rechtlichen Grundlagen in den Bereichen Befristung von Arbeitsverträgen, Entlohnung, Kündigung und Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Anhand von Praxisbeispielen wurden die Möglichkeiten der Geltendmachung von Rechten aus einem Arbeitsverhältnis sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken dargestellt. Da vor allem der Verlust des Arbeitsplatzes Konsequenzen für den Aufenthaltsstatus haben kann, wie etwa bei der Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG für Arbeitnehmerinnen aus den Westbalkanstaaten, nahm Frau Dr. Weiser ergänzend die aufenthalts- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsmigrantinnen in den Blick. Anschließend diskutierten die Teilnehmenden, welche Änderungen zu einem besseren Schutz für Erwerbsmigrantinnen führen würden: Zum Beispiel durch die Einführung einer Prozesslandschaft im Kontext der Geltendmachung von Arbeitnehmerinnenrechten (also der Möglichkeit, ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend zu machen). Auch die flächendeckende Ausweitung eines kostenfreien, niedrigschwelligen und muttersprachlichen Informations‑, Beratungs- und Unterstützungsangebots, u.a. mit aufsuchender Beratung bei Arbeitnehmerinnen in bestimmten Branchen, wie etwa der Fleischindustrie, wurde von den Teilnehmenden befürwortet.
Die Präsentationen von Manuela Kamp finden Sie hier.
Die Präsentation von Dr. Barbara Weiser finden Sie hier.