Am 01. Juni 2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in Kraft getreten, das auch den sog. Rechtskreiswechsel für aus der Ukraine Vertriebene beinhaltet. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung haben jetzt in der Regel Zugang u.a. zu Arbeitslosengeld II oder zu Sozialhilfe. Daneben enthält das neue Gesetz auch aufenthaltsrechtliche Regelungen, etwa zur Wohnsitzauflage. Eine Übersicht über alle sozialrechtlichen Änderungen bietet die GGUA Flüchtlingshilfe.
Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. (DiCV OS) – Träger des „Start Guides“- Koordinierungsprojekts ZBS AuF III — hat zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme für die öffentliche Anhörung im Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales am 09. Mai 2022 vorgelegt:
Darin begrüßt der DiCV OS ausdrücklich den vorgeschlagenen Rechtskreiswechsel und die damit verbundene Eingliederung der aus der Ukraine Geflüchteten in das sozialrechtliche Regelsystem des SGB II und XII, den uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang sowie die Gewährung von Ansprüchen auf Kindergeld und BAföG – Leistungen.
Allerdings wird eine erkennungsdienstliche Behandlung als Voraussetzung für den Leistungsbezug jedenfalls dann für entbehrlich gehalten, wenn Personen über biometrische Identitätsdokumente verfügen. Außerdem sollte das Fehlen einer erkennungsdienstlichen Behandlung nur dann negative Folgen haben, wenn den Betroffenen die Durchführung tatsächlich angeboten werden konnte. Wegen fehlender Kapazitäten erfolgte dies jedenfalls bislang vielfach nicht.
Die Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG, der Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – wie bereits anerkannte Schutzberechtigte – unterliegen, wird im Kontext höherrangigen Rechts für problematisch gehalten. Zudem hatte kürzlich bereits das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in seinem IAB Forschungsbericht 4/2022 auf die integrationshemmendeWirkung der Wohnsitzauflage und der daraus resultierenden Erschwerung der Lebenssituationder Betroffenen hingewiesen.
Die Erforderlichkeit der Rechtsänderungen durch das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz macht auch deutlich, dass die Rahmenbedingungen auch für andere Gruppen von Geflüchteten modifiziert werden müssen.
Hierzu wäre vor allem eine Streichung aller Arbeitsverbote, die Öffnung von Deutschkursen und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes notwendig. Der Koalitionsvertragder Ampel-Regierung im Bund aus SPD, Grünen und FDP sieht diese Änderungen bereits überwiegend vor.